Gesundheit

Sachsen eröffnet Mitgliedern der nächsten Prioritätsstufe – der Stadt Leipzig – die Möglichkeit der Impfung

Nach einer Änderung der Bundesimpfverordnung gehören dazu auch Personen, die in Kindertagesstätten, Kindertagesstätten, Grundschulen und Sonderschulen arbeiten. Der Impfstoff AstraZeneca wird verwendet. Die Daten finden Sie online unter sachsen.impfterminvergabe.de oder telefonisch unter 0800 0899089.

Staatsministerin Petra Köpping: „Unser Engagement hat sich ausgezahlt. Ich habe mich nachdrücklich für die frühere Impfung von Grund- und Sonderschullehrern und -pädagogen ausgesprochen. Die Impfungen können die Eröffnung von Schulen und Kindertagesstätten sinnvoll begleiten und mehr Sicherheit schaffen Der Impfstoff ist für AstraZeneca, das sehr gut gegen den Verlauf schwerer Krankheiten schützt. Da es für AstraZeneca noch kostenlose Impftermine gibt, haben wir beschlossen, die Impfung auf Prioritätsstufe 2 zu beginnen. Dies sind sehr gute Nachrichten für Menschen mit bereits bestehenden Krankheiten und Krankheiten sehr ängstliche Behinderungen Warten Sie auf eine Impfung. Wir werden die Nachfrage überwachen und anderen Personengruppen so schnell wie möglich Impfoptionen anbieten. „

Impftermine möglich für:

Folgende Personen unter 65 Jahren, die ab sofort Impftermine buchen können, gehören mit hoher Priorität zur Gruppe 2:

Personen, bei denen nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Coronavirus ein sehr hohes oder hohes Risiko für schwere oder tödliche Erkrankungen besteht:

  • Menschen mit Trisomie 21,
  • Menschen nach Organtransplantation
  • Menschen mit Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit einer psychiatrischen Erkrankung
  • Menschen mit hämatologischen Malignitäten, Krebserkrankungen, die sich nicht in Remission befinden, oder Krebserkrankungen vor oder während der Krebsbehandlung oder der onkologischen Nachsorge
  • Menschen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankungen
  • Menschen mit Diabetes mellitus (HbA1c ≥ 58 mmol / mol 7,5%)
  • Menschen mit Leberzirrhose und anderen chronischen Lebererkrankungen
  • Menschen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Menschen mit Adipositas (BMI> 40)
  • Personen, die nach einer medizinischen Beurteilung und Untersuchung durch eine Einzelfallkommission auch ein (sehr) hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus haben

Bis zu zwei enge Ansprechpartner:

  • von pflegebedürftigen Personen, die sich nicht in einer Einrichtung befinden und älter als 70 Jahre sind oder an einer der oben genannten Krankheiten leiden
  • von schwangeren Personen, die von dieser Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter benannt wurden, auch Hebammen oder Mitarbeitern, die an der Geburtsvorbereitung beteiligt sind.

Personen, die in stationären Einrichtungen für die Behandlung, Pflege oder Pflege von geistig oder geistig behinderten Menschen arbeiten oder die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder geistig behinderte Menschen betreuen,

Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Risiko einer Exposition gegenüber dem SARS-CoV-2-Coronavirus arbeiten

  • Ärzte und anderes Personal mit regelmäßigem direkten Patientenkontakt, sofern nicht die höchste Priorität vorliegt
  • Personal für Blut- und Plasmaspende

Polizei- und Strafverfolgungsbeamte, die während ihrer Arbeit einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, um die öffentliche Ordnung zu gewährleisten, insbesondere während Demonstrationen;

Leute, die

  • Arbeit im öffentlichen Gesundheitswesen (sofern nicht in der Gruppe mit der höchsten Priorität enthalten)
  • in einer relevanten Position sind, um die Krankenhausinfrastruktur aufrechtzuerhalten,
  • sind untergebracht oder arbeiten in Notunterkünften für Obdachlose und Asylsuchende.
  • Arbeit in Kindertagesstätten, Kindertagesstätten, Grundschulen und Sonderschulen

Nachweis der Impfberechtigung

Ein Nachweis des Arbeitgebers oder ein ärztliches Attest ist als Nachweis der Impfberechtigung erforderlich. Derzeit können nur Personen der Prioritätsgruppe 2 zwischen 18 und 64 Jahren geimpft werden. Der AstraZeneca-Impfstoff wird in den 13 Impfzentren eingesetzt. Die beiden anderen Impfstoffe von Biontech / Pfizer und Moderna werden weiterhin den über 80-Jährigen Vorrang einräumen.

Personen, die der Gruppe 1 mit der höchsten Priorität angehören, können sich weiterhin für eine Impfung mit gleichen Rechten anmelden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimichtung.html

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