Neue Vergabeordnung der Stadt Leipzig setzt auf Nachhaltigkeit
Die neue Geschäftsordnung der Stadt Leipzig zur Vergabe von Leistungen ist seit Sonntag, 13. November 2022, in Kraft – einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt. Sie regelt alle Beschaffungsvorgänge städtischer Ämter und Eigenbetriebe, unabhängig davon, ob es sich um den Kauf von Büromaterialien, die Beauftragung von Reinigungsleistungen oder den Bau einer Schule handelt.
Der Stadtrat hatte die Vergabeordnung in der Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen. Die Satzungsdetails sind online zu finden unter www.leipzig.de/amtsblatt (Elektronisches Amtsblatt Nr. 21).
Ökologische Standards und faire Arbeitsbedingungen
Mit der neuen Geschäftsordnung verpflichtet sich die Verwaltung, in allen Vergabeverfahren zu prüfen, inwieweit soziale, nachhaltige, strategische und innovative Kriterien in ihren Ausschreibungen berücksichtigt werden können. So soll sichergestellt werden, dass die Stadt als einer der größten Auftraggeber der Region soziale Mindestarbeitsstandards einhält beziehungsweise zu deren Verbesserung beiträgt. So sollen beispielsweise nur Unternehmen berücksichtigt werden, die angemessene Löhne und Arbeitszeiten sowie die Anwendung neuester, ökologischer Standards gewährleisten.
Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning: „Leipzig stellt sich damit beispielgebend künftigen Herausforderungen und sichert den Wert guter Arbeit und Leistung. Insbesondere möchten wir mit der neuen Regelung die ökologisch notwendige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen.“
In so genannten Vergabegremien ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Verwaltung und Ratsversammlung institutionalisiert, hier werden die städtischen Vergaben den Räten unterbreitet.