Die Mittel stammen aus dem seit 2014 bestehenden Programm „Lieblingsorte für alle“ des Sächsischen Sozialministeriums. Bisher wurden 115 Maßnahmen zum Abschluss gebracht, die vielen Bürgerinnen und Bürgern dienen. Weitere 21 werden bis Ende des Jahres fertiggestellt.
Keine Zuzahlung erforderlich
Für Investitionen in der Stadt Leipzig stehen 2022 voraussichtlich wieder Mittel in Höhe von 382.500 Euro zur Verfügung. Damit können Maßnahmen an bestehenden Einrichtungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit bzw. Nutzung mit jeweils bis zu 25.000 Euro gefördert werden. Ein Eigenbeitrag ist nicht erforderlich. Kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen sind ausdrücklich erwünscht.
Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen können sich ab sofort bewerben. Zu den förderfähigen Investitionen zählen beispielsweise:
- Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen,
- Geräte zur Verbesserung des Gehörs
- sowie barrierefreier Zugang.
Ein Expertengremium bewertet die eingehenden Bewerbungen nach festen Kriterien, etwa wie viele Personen das Angebot erreicht. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Weitere Informationen
Die Bewerbungsformulare und weitere Informationen zum Programm sind online verfügbar unter www.leipzig.de/barrierefreier-lieblingsplatz.
Die vollständige Bewerbung muss vorliegen bis um 4. Oktober 2021 (Posteingang) bei der
Stadt Leipzig
Beauftragter für Menschen mit Behinderung
04092 Leipzig
sind anwesend.
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