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Die Ausgangssperre in den Niederlanden bleibt bestehen – bis Freitag

Den Haag. Zuerst verboten und jetzt wieder erlaubt: Die Ausgangssperre als Maßnahme gegen die Koronapandemie war am Dienstag Gegenstand zweier Gerichtsverfahren in den Niederlanden. Erstens hatte ein Verwaltungsgericht in Den Haag die Ausgangssperre mit sofortiger Wirkung verboten.

Die Regierung legte dagegen Berufung ein und beantragte die Aufhebung des Urteils in einem dringenden Verfahren. Das Gericht bestätigte dies am Abend. Die Ausgangssperre bleibt bis zum Berufungsverfahren am Freitag in Kraft.

Die korona-septische Protestgruppe „Virus Truth“ hatte sich gegen die Ausgangssperre beschwert, die seit dem 23. Januar besteht. Das Verwaltungsgericht hatte die Gruppe für richtig befunden und die Maßnahme für illegal erklärt.

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Niederlande: Aufstand bei Corona-Protesten – rund 250 Festnahmen

Die Proteste richteten sich gegen die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, einschließlich einer nächtlichen Ausgangssperre. © Reuters

Die Regierung hatte die Ausgangssperre auf der Grundlage eines Notstandsgesetzes verhängt. Nach Ansicht des Gerichts war es jedoch kein akuter Notfall. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich bei der Maßnahme um eine schwerwiegende Einschränkung der Freizügigkeit und eine Beeinträchtigung der persönlichen Lebensbedingungen der Bürger.

Die Regierung legte gegen das Urteil Berufung ein. Das Verfahren soll nun am Freitag stattfinden. Bis dahin dürfen die Bürger ihre Wohnungen nur in berechtigten Ausnahmefällen zwischen 21.00 Uhr und 4.30 Uhr verlassen.

An den ersten Abenden nach Inkrafttreten hatte es in zahlreichen Städten zu heftigen Unruhen gekommen. Die Maßnahme wurde kürzlich bis zum 3. März verlängert.

Rutte forderte die Bürger auf, die Ausgangssperre einzuhalten. Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um insbesondere die Ausbreitung der ansteckenderen britischen Virusvariante zu stoppen. „Es ist wirklich wichtig, dass wir unsere sozialen Kontakte so weit wie möglich einschränken“, sagte Rutte.

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