Gesundheit

Ausreisebeschränkungen und Alkoholverbot – Stadt Leipzig

Es ist daher verboten, die Unterkunft ab Mittwoch, dem 7. April 2021, ohne triftigen Grund zu verlassen. Gute Gründe sind beispielsweise die notwendige Versorgung mit Alltagsgegenständen und Grundversorgung, die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch von Schul- und Kindertagesstätten, der Besuch von Kirchen und andere Kultstätten und Inanspruchnahme von medizinischen, psychosozialen und veterinärmedizinischen Leistungen Vorteile, Besuch von Ehepartnern und Partnern sowie Sport und Bewegung im Freien.

Darüber hinaus wird es ein ganztägiges Alkoholverbot für den gesamten Innenstadtbereich einschließlich des Innenstadtrings sowie für öffentliche Bereiche im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie für öffentliche Parkplätze geben Grundstücke und Parkplätze vor Einkaufszentren sowie Groß- und Einzelhandelsgeschäften, auf Spielplätzen und Sportplätzen, vor und an Tankstellen, Bushaltestellen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, vor und in Bahnhöfen und in öffentlich zugänglichen Parks.

Diese Einschränkungen gelten aufgrund der hohen Inzidenzwerte bereits landesweit. Die ab heute geltenden Eröffnungsmöglichkeiten für Handel, Museen, Sport und körperfreundliche Dienstleistungen bleiben unberührt

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