Umwelt und Verkehr

Kiebitz-Schutz im Kleewinkel: Leipzig ruft zur Rücksicht auf

Die Stadt Leipzig ruft dazu auf, die Lebensräume der bedrohten Vogelart Kiebitz im Kleewinkel zwischen Gundorf und Bienitz zu schützen. Seit dem 3. März 2024 ist es aufgrund einer Allgemeinverfügung verboten, dieses Gebiet zu betreten oder zu befahren. Auch das freie Laufenlassen von Hunden ist nicht erlaubt. In den letzten Wochen wurden immer wieder Verstöße gegen die Verbote festgestellt, da viele Menschen nicht über die Regeln und die möglichen Auswirkungen für die brütenden Vögel informiert waren. Aus diesem Grund wurden am 15. März 2024 zusätzliche Hinweisschilder aufgestellt, um die Besucher über die Schutzziele zu informieren.

Der Kleewinkel ist der letzte verbliebene Brutstandort des Kiebitzes in Leipzig und beherbergt auch zahlreiche weitere Vogelarten. Neben Aufklärungsarbeit finden regelmäßige Kontrollen statt, um Verstöße zu ahnden. Die Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig ist noch bis zum 30. Juni 2024 gültig und kann im E-Amtsblatt 5/2024 vom 2. März 2024 nachgelesen werden.

Es ist wichtig, dass die Bevölkerung sich an die Schutzmaßnahmen hält, um den Erhalt dieser bedrohten Vogelart zu unterstützen. Durch die Einhaltung der Regeln kann die Natur nachhaltig geschützt und Lebensräume für seltene Tierarten bewahrt werden.

In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Informationen zu der Allgemeinverfügung zusammengefasst:

VogelartenSchutzzeitraumVerbotene Handlungen
Kiebitz und RohrweiheBis 30. Juni 2024Betreten und Befahren des Gebiets, freies Laufenlassen von Hunden

Der Schutz des Kiebitzes und anderer bedrohter Vogelarten sollte für alle Bürgerinnen und Bürger von Leipzig ein Anliegen sein. Nur durch gemeinsame Anstrengungen kann die einzigartige Fauna und Flora der Region langfristig bewahrt werden.



Quelle: www.leipzig.de

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