Einschränkungen beenden

  • Gesundheit

    Ausreisebeschränkungen und Alkoholverbot – Stadt Leipzig

    Es ist daher verboten, die Unterkunft ab Mittwoch, dem 7. April 2021, ohne triftigen Grund zu verlassen. Gute Gründe sind beispielsweise die notwendige Versorgung mit Alltagsgegenständen und Grundversorgung, die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch von Schul- und Kindertagesstätten, der Besuch von Kirchen und andere Kultstätten und Inanspruchnahme von medizinischen, psychosozialen…

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"