Wirtschaft

Sachsen erweitert und erweitert das Nothilfeprogramm für Kulturinstitutionen – Stadt Leipzig

Der Grund für die Änderung ist, dass die Koronapandemie im Jahr 2021 weiterhin große Unsicherheiten im Kultursektor verursachen wird. „Die Gespräche mit den betroffenen lokalen Anbietern haben gezeigt, dass viele versucht haben, den Einkommensverlust ohne staatliche Unterstützung auszugleichen. Wir wollen unterstützend eingreifen und eingreifen müssen, wenn die Eigeninitiative der Organisatoren an ihre Grenzen stößt. Deshalb habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass unsere sächsischen Programme wie das Soforthilfegeld „Härtefälle der Kultur“ auf das kommende Jahr übertragen werden. “ , sagt die sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch.

Die Richtlinie

Die Richtlinie „Corona – Härtefälle der Kultur“ unterstützt unabhängige Organisationen im Bereich Kunst und Kultur bei der Coronapandemie. Unabhängige Theater, Festivals und Kulturverbände konnten bereits Mittel beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro. Wenn mit einem qualifizierten Liquiditätsplan eine höhere Anforderung gestellt wird, können bis zu 50.000 Euro gewährt werden.

„Aus den Gesprächen mit den Betroffenen wurde jedoch deutlich, dass Einzelunternehmen häufig auch eine Einrichtung betreiben, beispielsweise einen Musikclub. Hier hat das Förderprogramm bisher eine Lücke gezeigt, die wir mit der heutigen Änderung der Richtlinie geschlossen haben. „betont die sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch weiter.

Spenden können nun auch an kleine und mittlere Kulturstätten in den Bereichen darstellende Kunst und Musik vergeben werden, die Einzelunternehmer oder selbstständige Mitglieder der liberalen Berufe sind. Voraussetzung ist, dass der Betrieb eines Kulturortes der Hauptzweck des Unternehmens ist, der Veranstaltungsort mindestens 24 Kulturveranstaltungen pro Jahr präsentieren kann, die Veranstaltungen in der Regel öffentlich sind und der Veranstaltungsort maximal 2.000 Besucherplätze hat (sitzend / stehend) ).

Bewerbungen einreichen

Das Antragsverfahren und die Zahlung erfolgen über den SAB. Bewerbungen von den von Einzelpersonen betriebenen Veranstaltungsorten können ab Beginn der 48. Kalenderwoche beim SAB eingereicht werden. Alle anderen teilnahmeberechtigten Bewerber können ihre Bewerbungen weiterhin kontinuierlich einreichen.

Anträge mit einem Liquiditätsbedarf für 2020 können bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht werden. Anträge mit Liquiditätsanforderungen für 2021 können vom 1. Januar 2021 bis zum 20. November 2021 eingereicht werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der SAB-Website unter https://www.sab.sachsen.de finden.

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