Vorschriften für Prüfungen und Maskenpflicht
Tests für geimpfte und rekonvaleszente Patienten sind nicht mehr erforderlich. Alle anderen müssen sich einmal pro Woche testen, wenn die Inzidenz unter 10 liegt. Wenn die 7-Tage-Inzidenz höher ist, werden die Tests zweimal pro Woche wiederholt.
Die Maskenpflicht beginnt ab einer Inzidenz von 35, außer in Grund- und Sonderschulen. Diese grundlegenden Maßnahmen dienen auch als Leitlinien für den weiteren Verlauf des Schuljahres.
Maßnahmen für die ersten zwei Schulwochen
In den ersten beiden Schulwochen gelten besondere Schutzmaßnahmen, um den Schulstart zu sichern. Vom 6. bis 19. September 2021 sind an Schulen zwei Tests pro Woche für Schüler, Lehrer und alle Schul- und Hortbetreuer geplant – drei Tests in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von über 10. Der Doppeltest gilt auch für Lehrer in der Vorbereitungswoche. Vollständig geimpfte oder rekonvaleszente Personen müssen sich nicht selbst testen.
Darüber hinaus soll in der Zeit vom 6.
Sachsens Kultusminister Christian Piwarz: „Wir sind auf den Schulbeginn und das neue Schuljahr vorbereitet im Alter von 12 Jahren. Wir wissen, dass die AHA-Regeln funktionieren und dass die Schüler keine Pandemietreiber sind.“ Der Minister stellte auch klar: „Wir können Schulen sicherer machen, aber wir können sie nicht in einen Hochsicherheitstrakt verwandeln, der komplett ist“ virusfrei. Daher bleibt ein Trade-off zwischen Infektionsschutz, dem Recht auf Bildung und den gesundheitlichen Auswirkungen auf die Kinder. Wenn es keinen Schulalltag mehr gibt.“ die letzten zwei Jahre.
Sachsenweite Beschränkungen erst bei Erreichen des Überlastniveaus
Sachsenweite Einschränkungen des Präsenzunterrichts treten nur dann auf, wenn die auch durch die Sächsische Corona-Schutzverordnung am 24. August 2021 geregelte Überlastungsstufe (Bettenbelegung in Krankenhäusern) eintritt. Erst dann würden alle Kitas, Grundschulen und Förderschulen auf den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen/Klassen umstellen. Für viele andere Schüler gibt es dann abwechselnden Unterricht. Schulschließungen in ganz Sachsen sind in der Verordnung nicht vorgesehen.
Die Ministerin appellierte: „Jeder kann weiterhin zu einem sicheren und ungestörten Schuljahr beitragen. Bitte informieren Sie sich über die Impfungen und nutzen Sie die Angebote.“ Piwarz kündigte an, in den nächsten Tagen gemeinsam mit dem Sozialministerium ein freiwilliges Impfangebot für Schulen anzubieten. Die Abstimmung zu den Details wird derzeit abgeschlossen.
Hinweis zu den Einschulungsfeiern in der Schule:
Bei der Einschulungsfeier am 4. September 2021 müssen weder die zukünftigen Erstklässler noch die Begleitpersonen beim Betreten des Schulgeländes getestet werden. Alle anderen Hygieneschutzmaßnahmen sind in Kraft. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Feierlichkeiten werden die Schulen an die Eltern weitergeben.
Gültigkeit der Verordnung
Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 26. August 2021 in Kraft und endet am 22. September 2021.
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