Die zugehörigen Gesetze (GTS) sind noch in Kraft. Aus diesem Grund muss der Monatsbericht regelmäßig bis zum 10. Tag des Folgemonats über das Amt24-Serviceportal an die Stadt Leipzig gesendet werden.
Die am 1. Januar 2019 in Leipzig eingeführte Gästesteuer dient zur teilweisen Finanzierung der touristischen Infrastruktur. Es muss von allen Personen bezahlt werden, die gegen eine Gebühr in der Stadt Leipzig übernachten, aber nicht in der Stadt wohnen. Die Unterbringung umfasst Hotels, Herbergen, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungsmöglichkeiten, Ferienwohnungen und -häuser, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Schiffs- und Bootsliegeplätze und ähnliche Einrichtungen. Die Gästesteuer wird gemäß § 34 des SächsKAG (SächsKAG) als Gegenleistung für die Nutzung von Einrichtungen, Einrichtungen und Veranstaltungen für touristische Zwecke erhoben.
Mit Wirkung vom 18. März 2020 wurde in der Stadt Leipzig bis auf Weiteres keine Gästesteuer erhoben.
Weitere Informationen
www.leipzig.de/gaestetaxe
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