„Mit unserer sorgfältig kontrollierten Waldbewirtschaftung verfolgen wir das Ziel, artenreiche und langlebige Waldgemeinschaften zu erhalten und zu entwickeln“, betont Heiko Rosenthal, Bürgermeister der Umwelt. „Wir brauchen stabile Ökosysteme, die sich an veränderte klimatische Bedingungen anpassen und unseren Lebensunterhalt sichern können.“ Die Erhaltung des Leipziger Schwemmwaldes mit seinen großen europäischen Schutzgebieten nach den Richtlinien Flora-Fauna-Habitat (FFH) und Vogelschutz ist sehr wichtig. Da der Großteil der Leipziger Wälder inmitten des dicht besiedelten Stadtgebiets liegt, müssen Naturschutzfragen auch mit der Funktion des Waldes als wichtiger Erholungs-, Naturerlebnis- und Übungsraum für die Stadtgesellschaft in Einklang gebracht werden.
Rüdiger Dittmar, Leiter des Amtes für städtisches Grün und Wasser: „In diesem Jahr konzentrieren wir unsere Waldpflegemaßnahmen auf die Entwicklung jüngerer Waldbestände. Die jungen Bäume stammen oft aus der ersten Aufforstung und haben sich zu geschlossenen Waldbeständen entwickelt. Durch die Beseitigung benachteiligter Stände Bäume, wir die verbleibende Baumpopulation wird in ihrer Vitalität, Entwicklung und Anpassungsfähigkeit sowie in ihrer Artenvielfalt gestärkt. „
Der Waldbewirtschaftungsplan ist die Grundlage für die langfristige Sicherung der Umwelt-, Klima- und Erholungsfunktionen des Stadtwaldes
Der Waldbewirtschaftungsplan sieht spezifische flächenbezogene Instandhaltungsmaßnahmen im Kalenderjahr vor. Es ist die Grundlage für die langfristige Sicherung der Umwelt-, Klima- und Erholungsfunktionen des Stadtwaldes mit Schwerpunkt auf einer auf das Gemeinwohl ausgerichteten nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Eine besondere Herausforderung: Nach dem dritten Sommer der Dürre in Folge weist der Leipziger Stadtwald auch erhebliche Dürreschäden und Krankheiten in der Baumpopulation auf.
Die betreffenden Bäume werden vor dem Fällen von Experten geprüft. Wenn sie als Lebensraum für seltene oder geschützte Arten dienen, werden sie natürlich nicht gefällt. „Bei allen Instandhaltungsmaßnahmen im Leipziger Stadtwald sorgen wir als verantwortliches Forstunternehmen dafür, dass Biotopbäume erhalten bleiben und möglichst viel Totholz im Wald verbleibt, ohne die Waldbesucher zu gefährden“, sagt Andreas Sickert, Leiter von die städtische Forstabteilung in der städtischen Grünabteilung Waters: „Die Erhöhung des sogenannten Totholzanteils schafft vielfältige Strukturen sowie Licht-, Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen und fördert so die Biodiversität.“
Aufgrund des Forstgesetzes für den Freistaat Sachsen soll der Leipziger Stadtwald auf der Grundlage der Waldbewirtschaftung und der jährlichen Wirtschaftspläne bewirtschaftet werden. Die Waldbewirtschaftung für den Leipziger Stadtwald wurde im Oktober 2015 vom Leipziger Stadtrat beschlossen. Der Waldbewirtschaftungsplan ist das Ergebnis eines umfassenden Koordinierungsprozesses, an dem anerkannte Naturschutzverbände und die Niedrigere Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig beteiligt sind.
Im Jahr 2020 gab es keinen Waldbewirtschaftungsplan
Im vergangenen Jahr wurde kein Waldbewirtschaftungsplan erstellt. Es gab also keine Waldmaßnahmen. Im Jahr 2020 wurden nur akute Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ergriffen. Grund dafür war ein Rechtsstreit über den Waldbewirtschaftungsplan von 2018. Mit einem Urteil vom 9. Juni 2020 warnte das sächsische Oberverwaltungsgericht dies im Gegensatz zum anderen Geplante Bewirtschaftungsmaßnahmen, sogenannte Sanitärkürzungen, dh Verkehrssicherheitsmaßnahmen, zielen nicht in erster Linie darauf ab, die Schutzziele der Natura 2000-Zielgebiete zu erreichen. Es wurde kritisiert, dass nicht nur Instandhaltungsmaßnahmen, sondern auch Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in den Waldbewirtschaftungsplan 2018 aufgenommen wurden. Der aktuelle Waldbewirtschaftungsplan berücksichtigt die OVG-Entscheidung.
Verkehrssicherheit mit einer Folgenabschätzung und unter Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände
Wenn künftig größere Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Wald auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Eisenbahnstrecken geplant sind, ist vorab ein FFH-Verträglichkeitstest unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände erforderlich.
Notwendige Sofortmaßnahmen, dh im Falle einer unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Bürger, können nach gerichtlichen Angaben weiterhin ohne Prüfungspflicht durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass sie sofort entfernt werden, nachdem sie im Rahmen der regelmäßigen Bauminspektionen durch Fachpersonal ohne Folgenabschätzung ermittelt wurden.
Aufgrund der Schadenssituation im Wald, die jetzt vielerorts sichtbar wird und auf die drei Dürreperioden und heißen Sommer zurückzuführen ist, wird der Bedarf an akuten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Jahr 2021 weiterhin auf einem hohen Niveau liegen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website unter www.leipzig.de/stadtwald. Es wird auch auf die OVG-Entscheidung verwiesen.
.