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Anklage wegen Beihilfe zu Gewaltverbrechen: Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhebt Vorwürfe gegen Magdeburgerin

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat eine 53-jährige Frau aus Magdeburg wegen Beihilfe zu zwei Gewaltverbrechen mutmaßlich linksextremer Täter angeklagt. Ines F. soll in einer Behördendatenbank die Adressen der Opfer ausgespäht und an die linke Szene weitergegeben haben. Die Anklage umfasst Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie zu Hausfriedensbruch in einem Fall. Die Frau arbeitete als Buchhalterin in der Magdeburger Uniklinik und hatte Zugang zu einer bundesweiten Behördendatenbank mit Meldeadressen.

Die Taten, für die Ines F. angeklagt ist, ereigneten sich am 3. November 2019 in Leipzig, wo die Prokuristin einer Leipziger Immobilienfirma in ihrer Wohnung überfallen und misshandelt wurde, sowie am 30. Oktober 2018 in Wurzen (Landkreis Leipzig), wo der Rechtsextremist Cedric S. angegriffen und schwer verletzt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ist überzeugt, dass die Angeklagte durch das Weitergeben der Adressen die Überfälle erst ermöglicht hat.

Die Leipziger Stadtteil Connewitz, in dem der Überfall auf die Prokuristin stattfand, ist bekannt für seine linksgerichtete Szene und wurde in der Vergangenheit immer wieder von politisch motivierten Gewalttaten erschüttert. Der Vorfall in Wurzen zeigt auch, dass politisch motivierte Gewalt in der Region Leipzig eine lange Geschichte hat. Wurzen war bereits in der Vergangenheit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten in den Schlagzeilen.

Im Zuge der Ermittlungen sollen die Dresdner Behörden nachweisen, dass Ines F. die Adressen der Opfer abgerufen und weitergegeben hat. Die Angeklagte und ihre Verteidiger haben sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert und es gilt die Unschuldsvermutung. Das Gericht wird nach einer Stellungnahme der Angeklagten über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Hier eine Tabelle mit relevanten Informationen zu den Überfällen:

DatumOrtArt des Verbrechens
3. November 2019LeipzigÜberfall, Körperverletzung
30. Oktober 2018WurzenAttacke, schwere Verletzung

Es bleibt abzuwarten, wie der Fall vor Gericht weiterverfolgt wird und welche Konsequenzen die Angeklagte Ines F. erwarten.



Quelle: Mitteldeutsche Zeitung / ots

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