Die Entspannung gilt für nicht angemietete Sportanlagen sowie für frei zugängliche Sportanlagen. Andererseits entscheiden die gemieteten Sportvereine selbst über die Nutzung der gemieteten Sportanlagen als Betreiber. Im Innenraum, beispielsweise in Sporthallen, bleiben die städtischen Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport der Vereine vorerst geschlossen.
Einzelsport allein oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren
Grundlage sind die Bestimmungen der jüngsten sächsischen Koronaschutzverordnung und die „Allgemeine Entsorgung der Stadt Leipzig“ vom 9. März 2021. Dementsprechend werden in einem ersten Schritt einzelne Sportarten allein oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern durchgeführt Kinder unter 15 Jahren sind von nun an sowohl im Freien als auch auf Outdoor-Sportanlagen. Dies gilt jedoch nur, solange die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegt und nicht mehr als 1.300 Krankenhausbetten auf normalen Stationen von Menschen mit COVID-19 in Sachsen besetzt sind. Weitere Eröffnungsschritte unterliegen den weiteren Regeln des SächsCoronaSchVO.
Öffnungen gekoppelt an Inzidenz
Alle Lockerungsmaßnahmen, die der Freistaat in der seit Montag geltenden sächsischen Koronaschutzverordnung vorsieht, hängen mit der 7-tägigen Inzidenz des Bezirks oder des Stadt- und Landbezirks zusammen. Entscheidend für die Inzidenzwerte sind die im täglichen Managementbericht des Robert-Koch-Instituts veröffentlichten Zahlen.
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