Freizeit Kultur und Tourismus

Versammlungsverbot, Versammlungsbeschränkung und Verbrennungsfeuerwerk – Stadt Leipzig

Wenn nach der sächsischen Koronaschutzverordnung zugelassene Gruppen zusammenkommen, müssen sie einen Abstand zu anderen Gruppen einhalten, der es Dritten ermöglicht, diese Gruppen auf Distanz zu passieren.

Zwischen dem 31. Dezember 2020, Mitternacht, und dem 1. Januar 2021, 6 Uhr, ist es auch im Stadtgebiet der Stadt Leipzig verboten, an öffentlichen Versammlungen im Freien teilzunehmen, die nicht bis 12 Uhr der Versammlungsbehörde stattfinden wurde berichtet, um zu organisieren oder daran teilzunehmen.

Grundlegende Einschränkung von Versammlungen

Darüber hinaus wurde der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in Leipzig seit dem 20. Dezember 2020 kontinuierlich überschritten. Dies wirkt sich auf die allgemeine Versammlung in der Stadt aus.

Wird der siebentägige Inzidenzwert von 200 für fünf Tage überschritten, müssen die Sitzungen gemäß der sächsischen Koronaschutzverordnung auf maximal 200 Personen begrenzt werden. Bisher waren maximal 1.000 Teilnehmer anwesend. Es gilt: Die Sitzungen sind nur an einem festen Ort und nur unter freiem Himmel gestattet. Darüber hinaus müssen alle Teilnehmer, Versammlungsleiter und Stewards eine persönliche Maske tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

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