Freizeit Kultur und Tourismus

Public Viewing in Leipzig wird durch Allgemeinverfügung geregelt – Stadt Leipzig

Demnach dürfen die im Stadtgebiet gelegenen Restaurants mit erlaubter Außenbestuhlung während der Fußball-EM 2021 die Außenbeschallung für die Direktübertragung der 21-Uhr-EM-Spiele bis 60 Minuten nach Ende des Spiel.

Neben den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind für diese Ausnahme unter anderem folgende Bestimmungen zu beachten: Schallgeräte, mit Ausnahme von Geräten zur direkten Übertragung, dürfen nicht verwendet werden. Die Lautsprecheranlagen müssen so ausgerichtet sein, dass der Schall in der Nachbarschaft möglichst gering ist und insbesondere die nächstgelegenen Wohngebäude nicht direkt beschallt werden. Fanfaren, Trommeln, Pfeifen, Combinho und ähnliche geräuscherzeugende Instrumente und Geräte dürfen nicht verwendet werden. Die Übertragung ist bis maximal 60 Minuten nach Abpfiff erlaubt.

Beim Betreiben der Gaststätten im Freien sind die Corona-Schutzbestimmungen der geltenden Sächsischen Corona-Schutzverordnung (SächsCoronaSchVO) und der ebenfalls geltenden Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Ausbreitung der Coronavirus-Erkrankung-2019 (COVID-19) zu beachten eingehalten. Die jeweiligen Regelungen finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de können in der Rubrik „Offizielle Ankündigungen“ eingesehen werden.

Eine zentrale Public-Viewing-Veranstaltung plant die Stadt nicht. Darüber hinaus sind derzeit keine privaten Public-Viewing-Veranstaltungen bekannt. Gelegentlich gab es Anfragen zur Aufstellung von Bild- und Tonwiedergabegeräten in Freiflächen und Gewerbegärten.

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