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Leipziger Doppelhaushalt für 2023 und 2024 unter Auflagen von Landesdirektion Sachsen freigegeben

Doppelhaushalt von der Landesdirektion Sachsen freigegeben

Mit Bescheid vom 18. Juli 2023 hat die Landesdirektion Sachsen den Haushalt für 2023 und 2024 unter Auflagen bestätigt.

Die Stadt Leipzig erreicht die Anforderungen zur Genehmigung der Haushaltsatzung in beiden Haushaltsjahren, jedoch nur aufgrund der Erleichterungen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Energiekrise – ähnlich wie bei der Corona-Bewältigung.

„Die Genehmigung des Leipziger Doppelhaushaltes von der Landesdirektion Sachsen gibt uns die notwendige Stabilität in unsicheren Zeiten“, erläutert Leipzigs Finanzbürgermeister Torsten Bonew. „Wir haben bewiesen, dass wir wichtige Anliegen und Projekte für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt angehen. Trotzdem ist unsere finanzielle Leistungsfähigkeit in Hinblick auf Zahlungsfähigkeit, Zinsaufwendungen, Kreditaufnahmen und Personalaufwendungen sowie den Anstieg der sozialen Ausgaben gefährdet. Auf die bestehenden Risiken hatte ich bereits bei der Beschlussfassung des Doppelhaushalts hingewiesen. Dieses Defizit werden wir ausgleichen müssen.“

Riskante Krisenbewältigung

Mit „Kurs halten – Krisen bewältigen“ war der Leipziger Doppelhaushalt 2023/2024 im Februar von den Stadträtinnen und Stadträten beschlossen worden. Für die nächsten beiden Jahre liegt der Schwerpunkt für Investitionsvorhaben weiterhin auf den Ausbau von Kita und Schulen sowie Baumaßnahmen. Aber auch Maßnahmen für Klimaresilienz und Digitalisierung sind von Bedeutung. Diese hohen Investitionsvolumina werden zum größten Teil aus Kreditaufnahmen finanziert, die erhebliche finanzielle Risiken für die Stadt Leipzig bergen. Torsten Bonew: „Mit den historisch hohen Investitionen machen wir Leipzig zwar zukunftsfähig und leisten einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung, diese müssen aber auch in den nächsten Jahren bezahlt werden. Die Auflage der Landesdirektion Sachsen, Invest-Maßnahmen für 2023 auf die Straße zubekommen, damit Vorhaben für 2024 genehmigt werden, zeigt eindeutig die Situation vor der ich ebenfalls immer wieder gemahnt habe. Auch wenn ich als unbequem gelte, ändert es nichts an der finanziellen Gesamtbelastung und Verschuldung unserer Stadt. Das Risiko der mangelnden finanziellen Leistungsfähigkeit wird weiterhin herumgeistern, das hat der Bescheid der Landesdirektion Sachsen ausgiebig verdeutlicht.“

Öffentliche Auslegung

Der Doppelhaushalt 2023/2024 wird entsprechend den Anforderungen der Gemeindeordnung öffentlich ausgelegt. Nach Ablauf der gesetzlichen Auslegungsfrist wird der Haushalt im Anschluss zur Bewirtschaftung freigeben. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im elektronischen Amtsblatt der Stadt Leipzig in der Ausgabe vom 26. Juli 2023 unter www.leipzig.de/amtsblatt.

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