Bauen & Wohnen

Leipzig will selbstgenutztes Grundstück im Erbbaurecht anbieten – Stadt Leipzig

Das Erbpachtverfahren entlastet Familien, da sie nicht parallel zur Bauphase hohe Grundstückspreise zahlen müssen. Vielmehr können Interessenten die Immobilie über die gesamte Laufzeit von bis zu 100 Jahren zu einem Erbbauzins von 2,5 Prozent pro Jahr nutzen. Das Einfamilienhaus ist dann Eigentum des Pächters. Am Ende der Laufzeit kann der Erbpachtvertrag verlängert werden oder das Grundstück mit dem Gebäude gegen eine Entschädigung an die Stadt zurückgegeben werden. Alle Details werden in einem Pachtvertrag vereinbart.

50 einzelne Parzellen werden angeboten

In den nächsten zwei Jahren sollen in mehreren Tranchen rund 50 Einzelgrundstücke aus bestehenden Einfamilienhausgebieten auf den Markt gebracht werden. Das verfügbare Grundstück wurde zuvor vom Grundstücksamt ermittelt. Bei der Auswahl sollten neben sozialen Kriterien auch ökologische Aspekte wie energieeffizientes Bauen und klimafreundliche Dachnutzung berücksichtigt werden. Das Verfahren wurde in Anlehnung an das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Leipzig 2030 und das wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig erstellt.

Das Auswahl- und Bewerbungsverfahren startet 2021

Bauwillige können sich dieses Jahr in einem öffentlichen Auswahl- und Bewerbungsverfahren bewerben. Das Online-Portal dient dazu, diesen Prozess transparent zu halten Baupilot.com verwendet.

Über die konkreten Eigenschaften der ersten Tranche, die Auswahlkriterien und den Verfahrensverlauf werden dann gesondert informiert. Weitere Informationen finden Sie in Kürze unter www.leipzig.de/immobilien.

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