Ab Ende März 2024 startet in Leipzig eine neue Befragung in drei Wohngebieten, um zu prüfen, ob Soziale Erhaltungssatzungen erlassen werden können. Diese Satzungen sollen verhindern, dass Bewohner durch ungeeignete Sanierungen oder Umwandlungen aus ihren Vierteln verdrängt werden. Die Befragung wird in der Südvorstadt, in Gohlis-Süd und Schönefeld-Abtnaundorf durchgeführt und richtet sich an zufällig ausgewählte Bewohner. Insgesamt werden rund 10.700 Fragebögen verschickt, um das Potenzial zur Aufwertung des Wohnraums und die damit verbundene Gefahr der Verdrängung genauer zu untersuchen.
In Leipzig gibt es bereits acht Gebiete mit Sozialen Erhaltungssatzungen, darunter Leutzsch, Lindenau, Plagwitz/Kleinzschocher, Eisenbahnstraße, Am Lene-Voigt-Park, Connewitz und Eutritzsch. Diese Satzungen regeln, dass Wohnraum nur bis zu einem bestimmten Standard modernisiert werden darf und bauliche Änderungen genehmigungspflichtig sind.
Die Bürgerinnen und Bürger, die die Fragebögen erhalten, werden gebeten, diese innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Die Teilnahme ist freiwillig, aber umso zuverlässigere Ergebnisse werden erzielt, je mehr Menschen teilnehmen. Die erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt und fließen in die Untersuchung zur Anwendung von Sozialen Erhaltungssatzungen und in die Arbeit der städtischen Ämter ein.
Weitere Informationen zu den Sozialen Erhaltungssatzungen in Leipzig können auf der Website www.leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung gefunden werden.
Tabelle der bereits bestehenden Sozialen Erhaltungssatzungen in Leipzig:
Stadtbezirk | Gebiete mit Erhaltungssatzungen |
---|---|
Alt-West | Leutzsch, Lindenau, Alt-Lindenau |
Südwest | Plagwitz, Kleinzschocher |
Osten | Eisenbahnstraße, Am Lene-Voigt-Park |
Süden | Connewitz |
Norden | Eutritzsch |
Quelle: www.leipzig.de