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Keine Ermittlungen gegen Leipziger Polizeibeamten wegen Volksverhetzung

Nach möglicherweise rassistischen Äußerungen im Rahmen einer Verkehrserziehung vor Grundschülern und Lehrern wurden keine Ermittlungen gegen einen Leipziger Polizeibeamten eingeleitet. Die Prüfung des Sachverhalts ergab keinen ersten Verdacht auf eine Straftat, insbesondere auf Aufruhr, teilte die Leipziger Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Die bekannt gewordenen Aussagen forderten weder gewalttätige oder willkürliche Maßnahmen gegen in Deutschland lebende Ausländer, noch waren sie als Anstiftung zum Hass im Sinne des Gesetzes zu verstehen, hieß es.

Die Menschenwürde wird nicht angegriffen

Nach Angaben der Leipziger Polizei hatte der Polizeichef Anfang September öffentlich Vorurteile gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund geäußert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnten die Aussagen des Polizeibeamten die Menschenwürde der Betroffenen nicht beeinträchtigen. Ein Sprecher der Behörde sagte, dass keine Ermittlungen gegen den Polizisten eingeleitet wurden. Die offiziellen Ermittlungen gegen den suspendierten Mann dauern noch an, wie die Leipziger Polizei mitteilte.

Andererseits sind die Ermittlungen gegen einen anderen Leipziger Beamten, der des Rechtsextremismus verdächtigt wird, nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Dies soll extremistische und rassistische Kommentare in einem Chat zum Ausdruck gebracht haben. Dieser Offizier wurde ebenfalls vom Dienst ausgeschlossen.

Von dpa / RND

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