Die noch bis 13. Juni 2021 gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen sieht erleichterte Testpflichten für eine 14-tägige Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner vor. Unter anderem besteht in folgenden Bereichen keine Prüfungspflicht:
- in Fahr-, Boots- und Flugschulen,
- für Teilnehmer von Integrationskursen und verschiedenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- im Einzelhandel,
- beim Friseurbesuch und anderen körpernahen Diensten,
- in den Innenbereichen der Gastronomie und für Übernachtungen, die nicht unter das Beherbergungsverbot fallen,
- bei Hochzeiten,
- für den Besuch von Museen und anderen Kulturstätten,
- zum Ausüben verschiedener sportlicher Aktivitäten
- in den Freibädern,
- im Zoo, im Botanischen Garten und in Freizeitparks und
- für Schüler an Musik- und Tanzschulen.
Hygieneregeln bleiben bestehen
Unabhängig vom Wegfall der Prüfpflicht bleiben aktuell die Forderung nach Hygieneschutzkonzepten und die Forderung nach Kontaktdokumentation bestehen. Trotz weiter entspannter Corona-Situation bittet das Gesundheitsamt alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten.
Der Freistaat Sachsen hat weitere Vereinfachungen für die Revision der Corona-Schutzverordnung angekündigt, die ab dem 14. Juni 2021 gelten soll.
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