Gesundheit

In vielen Bereichen entfällt die Prüfungspflicht ab 9. Juni 2021 – Stadt Leipzig

Die noch bis 13. Juni 2021 gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen sieht erleichterte Testpflichten für eine 14-tägige Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner vor. Unter anderem besteht in folgenden Bereichen keine Prüfungspflicht:

  • in Fahr-, Boots- und Flugschulen,
  • für Teilnehmer von Integrationskursen und verschiedenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • im Einzelhandel,
  • beim Friseurbesuch und anderen körpernahen Diensten,
  • in den Innenbereichen der Gastronomie und für Übernachtungen, die nicht unter das Beherbergungsverbot fallen,
  • bei Hochzeiten,
  • für den Besuch von Museen und anderen Kulturstätten,
  • zum Ausüben verschiedener sportlicher Aktivitäten
  • in den Freibädern,
  • im Zoo, im Botanischen Garten und in Freizeitparks und
  • für Schüler an Musik- und Tanzschulen.

Hygieneregeln bleiben bestehen

Unabhängig vom Wegfall der Prüfpflicht bleiben aktuell die Forderung nach Hygieneschutzkonzepten und die Forderung nach Kontaktdokumentation bestehen. Trotz weiter entspannter Corona-Situation bittet das Gesundheitsamt alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten.

Der Freistaat Sachsen hat weitere Vereinfachungen für die Revision der Corona-Schutzverordnung angekündigt, die ab dem 14. Juni 2021 gelten soll.

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