Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 digital verfügbar
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 sind ab sofort digital verfügbar.
Auf den Internetseiten www.leipzig.de/laerm sowie stadtplan.leipzig.de erhalten die Leipzigerinnen und Leipziger Einblicke in den Verkehrslärm von Kfz und Straßenbahnen sowie den Lärm durch Industrie- und Gewerbeanlagen.
„Für die Stadt Leipzig wurden für den 24-Stundenzeitraum 81.700 und für den Nachtzeitraum 107.500 vom Kfz-Verkehrslärm Betroffene ermittelt“, erklärt Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. „Vom Straßenbahnverkehrslärm sind 16.000 Personen im 24-Stundenzeitraum und 29.200 Personen für den Nachtzeitraum betroffen. Entscheidend ist jeweils die Überschreitung des Wertes 65 dB (A) ganztags und 55 dB (A) nachts. Der durch die untersuchten Industrie- und Gewerbeanlagen verursachte Lärm ist bezüglich der Betroffenheiten nicht relevant.“
Maßnahmen werden bis Sommer 2024 formuliert
Die Stadt Leipzig hat zum vierten Mal den Kfz-Verkehrslärm, den Straßenbahnverkehrslärm sowie den Lärm bestimmter Industrie- und Gewerbeanlagen kartiert. Dabei folgt sie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), wonach die zuständigen Behörden alle fünf Jahre die Lärmkarten aktualisieren müssen. Damit wird auch die Grundlage für die anstehende 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gelegt, welche bis zum Sommer 2024 erarbeitet werden muss. Darin werden laut Heiko Rosenthal auch die erforderlichen Maßnahmen formuliert.
Kartierung erfolgte gemäß neuer Berechnungsvorschriften
Die neue Lärmkartierung wurde nach den EU-weit harmonisierten Methoden „CNOSSOS-EU“ (Common Noise Assessment Methods) und den in diesem Zusammenhang gültigen neuen Berechnungsvorschriften durchgeführt. Mit der Einführung der neuen Berechnungsmethodik gab es zahlreiche Änderungen hinsichtlich der zu berücksichtigenden Parameter und der Klassifizierung der Berechnungsergebnisse. Zudem wurde eine andere farbliche Darstellung der Lärmkarten eingeführt. Die neuen Vorgaben für die Berechnung führen dazu, dass eine größere Zahl von Bürgerinnen und Bürgern als vom Lärm Betroffene zu betrachten sind. Für die vorangegangenen Lärmkartierungen waren die vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm (VBUS, VBUSch, VBUF und VBUI) und zur Ermittlung der Betroffenenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) angewandt worden.
In Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) erfolgte die Kartierung des Eisenbahnverkehrslärms. Für die Durchführung der Kartierung des Flugverkehrslärms, soweit er durch den Flughafen Leipzig-Halle verursacht wird, ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) verantwortlich.