Gesundheit

Ab dem 1. April 2021 gilt die neue sächsische Koronaschutzverordnung – Stadt Leipzig

Die bisherigen Koronamaßnahmen werden weitgehend fortgesetzt oder erweitert. Grundsätze wie die Reduzierung des Kontakts oder die Empfehlung unnötiger Reisen, Einkäufe oder Besuche bleiben bestehen.

Kontakte auf zwei Haushalte beschränkt

Private Zusammenkünfte sind auf zwei Haushalte mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen beschränkt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht gezählt.

Die Maskenanforderung bleibt bestehen

In öffentlichen Räumen unter freiem Himmel müssen Mund- und Nasenschutz überall dort getragen werden, wo sich Menschen treffen, insbesondere jedoch von 6 bis 24 Uhr in Fußgängerzonen, auf Sport- und Spielplätzen, auf Wochenmärkten und an Verkaufsständen im Freien. Unter anderem müssen Banken, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Anbieter von Unterkünften sowie vor und in Catering-Einrichtungen für die Lieferung und Abholung mindestens einen medizinischen Mund- und Nasenschutz oder eine FFP-2-Maske oder eine vergleichbare Maske verwenden Standard.

Die obligatorische Prüfung wird erweitert

Die Bedeutung von Schnell- und Selbsttests wird in verschiedenen Bereichen erheblich gestärkt. Mitarbeiter und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen nun zweimal pro Woche statt einmal pro Woche getestet werden. Die Prüfungen sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Andernfalls sind die Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, allen am Arbeitsplatz anwesenden Arbeitnehmern einmal pro Woche ein Angebot für einen kostenlosen Selbsttest anzubieten.

Die Anzahl der Teilnehmer an Ehen und Beerdigungen wurde je nach Test erhöht. Bis zu 20 Personen können jetzt an einem Test teilnehmen.

Öffnungsschritte und Fallback-Regelung

Grundsätzlich wird das stufenbasierte System der Öffnungsschritte und der Fallback-Regelung eingehalten.

Ab dem 6. April 2021 haben ländliche und städtische Gebiete jedoch die Möglichkeit, Click-and-Meet-Angebote, Zoos, Tier- und Botanische Gärten sowie Museen, Galerien oder Denkmäler unabhängig von der Häufigkeit zu eröffnen, wenn die maximale Bettenkapazität von 1.300 Krankenhausbetten mit Covid 19-Patienten auf der normalen Station werden nicht erreicht.

Täglich aktualisierte Tests sind ebenfalls erforderlich

Zusätzlich zu den vorherigen Bestimmungen ist dies mit der Anforderung verbunden, dass Kunden und Besucher ein tägliches negatives Testergebnis zur Verwendung vorlegen müssen. Gleichzeitig sind die entsprechenden Angebote nicht mehr Bestandteil der Fallback-Regelung. Beim Rückfallmechanismus gelten die strengeren Kontaktbeschränkungen nicht: Selbst wenn die 7-Tage-Inzidenz von 100 für mehrere Tage überschritten wird, dürfen maximal zwei Haushalte und maximal fünf Personen zusammenkommen, wobei Kinder unter 15 Jahren nicht gezählt werden .

Was kann sich öffnen?

Die Liste der Geschäfte für den täglichen Bedarf und die Grundversorgung wird durch Babyfachgeschäfte ergänzt, die unabhängig von der Häufigkeit geöffnet werden können. Fitnessstudios werden mit Indoor-Sportanlagen gleichgesetzt und sind daher Teil der Eröffnungsstrategie. Sie können den Betrieb wieder aufnehmen, wenn die 7-Tage-Inzidenz über einen längeren Zeitraum unter 100 bleibt.

Modellprojekte

Modellprojekte erfordern unbedingt wissenschaftliche Unterstützung. Die Genehmigung eines solchen staatlich bedeutenden Projekts obliegt dem jeweiligen Bezirk oder der bezirksfreien Stadt, die jedoch zunächst eine Vereinbarung mit dem sächsischen Datenschutzbeauftragten, dem Staatsministerium für Kultur und Tourismus und dem sächsischen Staatsministerium für Soziale Angelegenheiten und sozialer Zusammenhalt. Modellprojekte sind nicht zulässig, wenn die maximale Bettenkapazität überschritten wird.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"