Gesundheit

Ab 3. Februar 2023 enden Isolationspflicht und alle sächsischen Corona-Regelungen

Ab 3. Februar 2023 enden Isolationspflicht und alle sächsischen Corona-Regelungen

In Sachsen entfallen ab 3. Februar 2023 alle landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Das hat die sächsische Staatsregierung per Änderungsverordnung beschlossen.

  • Visualisierung eines Coronavirus in mikroskopischer Nahaufnahme © stock-adobe-com – artegorov3-gmail

Die Isolationspflicht für Corona-positiv getestete Menschen ist ab 3. Februar 2023 ebenso aufgehoben wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete und Obdachlose, Frauen-, Kinder- und Männerschutzeinrichtungen sowie im Maßregelvollzug.

Weiterhin Masken- und Testpflicht in bestimmten Gesundheitseinrichtungen

Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten gelten dagegen weiterhin:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und weiteren gesundheitlichen Behandlungseinrichtungen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Keine Maskenpflicht im Fernverkehr mehr

Die bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Zügen und Bussen des Fernverkehrs war durch die Bundesregierung zum 2. Februar 2023 aufgehoben worden.

Die geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gilt vom 3. Februar bis 7. April 2023 und enthält eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Ausnahmen von der Testpflicht des Bundes. Dazu gehört auch weiterhin zum Beispiel die Befreiung von der Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern für Kinder bis 6 Jahren.

Weitere Informationen

www.coronavirus.sachsen.de

www.leipzig.de/coronavirus

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