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Leipzig nutzt die Optionen der Corona-Verordnung vom 6. April 2021 – Stadt Leipzig

Ein bestehendes Hygienekonzept ist Voraussetzung für die Eröffnung von Geschäften, Museen und körperbezogenen Dienstleistungen. Darüber hinaus müssen Kunden und Besucher gemäß der sächsischen Koronaverordnung einen dokumentierten täglichen Schnelltest oder Selbsttest einreichen. Der Leipziger Zoo bleibt geschlossen, da befürchtet wird, dass beim Öffnen auch ein übermäßiger Saugeffekt über die Stadtgrenzen hinaus und in stark infizierte Gebiete zu befürchten ist.

Die Corona-Schutzverordnung des Freistaates sieht ausdrücklich Eröffnungen ab dem 6. April vor, unter der Bedingung, dass in Sachsen nicht mehr als 1.300 Krankenhausbetten mit Covid 19-Patienten auf der normalen Station besetzt sind. Nach Angaben des Ministeriums beträgt diese Belegung derzeit 1.019 Betten. Eine weitere Nutzung ist zu erwarten, das sächsische Ministerium für soziale Angelegenheiten und sozialen Zusammenhalt hat jedoch noch keine offizielle Prognose vorgelegt. Die Corona-Schutzverordnung sieht jedoch ausdrücklich eine 14-Tage-Prognose für die Bettenbelegung vor. Aus Sicht der Stadt Leipzig ist eine mittelfristige Prognose nicht nur sinnvoll, sondern unabdingbar, um allen Betroffenen ein Minimum an Planungsfähigkeit zu bieten. Nach Ansicht der Stadt Leipzig gilt – wie auch in den anderen Punkten der Verordnung – eine Übergangsfrist von mehreren Tagen auch dann, wenn die Anzahl der Betten überschritten wird.

Grundsätzlich hatte die Stadt Leipzig auf eine klarere und eindeutigere Regelung durch den Freistaat gehofft. Mit dieser Regelung kommt die von der Bundeskanzlerin zurückgezogene „Osterruhe“ in Sachsen durch die Hintertür.

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