Heiko Rosenthal, Ordensbürgermeister: „Die Einsatzkräfte der Polizei und des Ordnungsamtes arbeiten derzeit mit großem Personaleinsatz gegen die Probleme im Zusammenhang mit Nachtfesten im Bereich der Sachsenbrücke. Wir beobachten die Lage sehr genau und prüfen derzeit eine Reihe von Maßnahmen, damit dieser Standort wieder verschiedenen berechtigten Interessen der Menschen gerecht werden kann. Es ist nicht verhandelbar, dass die geltenden Regeln und Gesetze eingehalten werden müssen.“
Stadtpolizei überprüft
Täglich bis in die späten Abendstunden kontrolliert der Stadtsicherheitsdienst das Areal der Sachsenbrücke und führt Aufklärungsgespräche mit den Anwesenden, um möglichen Verstößen gegen die Vorschriften von vornherein entgegenzuwirken. Ab dem späten Abend, vor allem am Wochenende, sind die Polizei und der Außendienst des Ordnungsamtes verstärkt vor Ort, um konsequent vorzugehen.
Grundsätzlich gilt, dass Anwohner und Passanten nicht belästigt werden dürfen. Wer unsachgemäß handelt, muss mit einer Anzeige rechnen. Dies gilt sowohl für die illegale Müllentsorgung als auch für die nach § 3 Abs. 3 PolVO verbotene Nutzung der Dringlichkeit auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Erholungs- und Grünanlagen und Gewässern. Für die Aufführung von Straßenmusik mit einer Verstärkeranlage ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich; ist diese nicht verfügbar, kann die Technologie beschlagnahmt werden. Das Musizieren ist nur von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 22 Uhr erlaubt (§§ 12 und 13 PolVO). Darüber hinaus gelten weiterhin die Schutzmaßnahmen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung, insbesondere die Abstandsregelung.
Ordnung und Sicherheit müssen gewährleistet sein
Die Stadtverwaltung prüft derzeit, wie die Sachsenbrücke mit all ihren Freizeitmöglichkeiten langfristig und ohne massive Polizeipräsenz als öffentlicher Ort erhalten werden kann. Gleichzeitig müssen Ordnung und Sicherheit rund um die Sachsenbrücke unabhängig von der Tageszeit auf hohem Niveau gewährleistet sein. Diese Sicherheit wird für alle Personen, die sich an diesem Ort aufhalten, beeinträchtigt, unter anderem durch den an Partynächten verursachten Glasbruch. Abseits der asphaltierten Wege kann dieser oft nicht vollständig geräumt werden und stellt somit tagsüber eine Verletzungsgefahr für Erholungssuchende, Sportbegeisterte und vor allem Kinder dar. In diesem Zusammenhang prüft die Stadtverwaltung ständig, ob der Standort ein Glasversandverbot rechtfertigt. Solche Eingriffe in die Handlungsfreiheit der Bürger sind an strenge rechtliche Bedingungen geknüpft.
Mögliche Änderung der Lichtsituation
Als weiteren Schritt werden derzeit Änderungen der Beleuchtungssituation im Bereich Sachsenbrücke diskutiert. Der Bereich Sachsenbrücke ist derzeit unbeleuchtet. Es ist allgemein bekannt, dass die Dunkelheit manchmal bewusst für Straftaten ausgenutzt wird. Aber auch im Hinblick auf Littering und dessen Gefahren sind positive Effekte durch eine bessere Beleuchtung zu erwarten. Jede mögliche Umsetzung von Lichtlösungen muss in jedem Fall sensibel auf die Natur und die charakteristischen Merkmale der denkmalgeschützten Sachsenbrücke abgestimmt werden.
Landschaftsschutzgebiet
Die Sachsenbrücke und der Clara-Zetkin-Park sind Teil eines Landschaftsschutzgebietes, das regelmäßig von vielen Menschen zum Entspannen und geselligen Beisammensein aufgesucht wird. „Die kulturelle Qualität dieses Ortes soll für uns und zukünftige Generationen noch lange erhalten bleiben“, sagt der Leiter des Ordnungsamtes, Helmut Loris.
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