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Stadt Leipzig erweitert Vorschriften – Stadt Leipzig

Dies ändert nichts am Inhalt der Corona-Schutzmaßnahmen. Grundlage ist die am 16. April 2021 geänderte sächsische Koronaverordnung vom 29. März 2021.

Inzidenzunabhängige Öffnungen

Die inzidenzunabhängige Eröffnungsklausel, die auf der Belegung normaler Betten mit Covid 19-Patienten in den sächsischen Kliniken basiert, gilt weiterhin. Wenn ein Hygienekonzept verfügbar ist, kann der Einzelhandel über Click & Meet eröffnet werden, ebenso wie Museen und Galerien sowie körperfreundliche Dienstleistungen. Sport für Kinder und Jugendliche ist auch im Freien in Gruppen von bis zu 20 Personen möglich. Nach der sächsischen Corona-Verordnung benötigen Kunden und Besucher noch einen dokumentierten täglichen Schnelltest oder Selbsttest. Der Leipziger Zoo bleibt geschlossen, da das Öffnen wahrscheinlich zu einem übermäßigen Saugen über die Stadtgrenzen hinaus führt.

Ausstiegsbeschränkungen und Alkoholverbot

Auch hinsichtlich der Bestimmungen des Freistaats über Ausreisebeschränkungen und Alkoholverbote ab einem Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bleiben die bereits bekannten Regelungen bestehen. Dementsprechend ist es verboten, die Unterkunft ohne triftigen Grund zu verlassen. Gute Gründe sind beispielsweise die notwendige Versorgung mit Alltagsgegenständen und Grundversorgung, die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch von Schul- und Kindertagesstätten, der Besuch von Kirchen und anderen Kultstätten sowie die Inanspruchnahme von Leistungen der medizinischen, psychosozialen und veterinärmedizinischen Dienste, der Besuch von Ehepartnern und Partner und Outdoor-Sport und Bewegung.

Darüber hinaus gilt das ganztägige Alkoholverbot für das gesamte innerstädtische Gebiet einschließlich des innerstädtischen Rings sowie im öffentlichen Raum im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen in Vor Einkaufszentren sowie Groß- und Einzelhandelsgeschäften, auf Spielplätzen und Sportplätzen, vor und an Tankstellen halten öffentliche Verkehrsmittel vor und in Bahnhöfen und in öffentlich zugänglichen Parks.

Mehr Informationen

www.leipzig.de/coronavirus

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