Das Sozialministerium hat das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) beauftragt, die Einrichtung und den Betrieb der Impfzentren zu koordinieren. Die DRK hat zusammen mit dem Regionalkommando der Bundeswehr und der Organisation für technische Hilfe eine Task Force eingerichtet, die durch lokale Task Forces auf Bezirksebene ergänzt wird. Beteiligt sind auch die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst, der Verband der gesetzlichen Krankenversicherungsärzte in Sachsen und die Gemeinde.
Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: „Wir freuen uns sehr, dass wir einen so erfahrenen Partner im Deutschen Roten Kreuz haben, der den Bau und Betrieb der Impfzentren koordiniert und verwaltet. Ich betone noch einmal, dass die Impfung natürlich freiwillig sein wird. Und ich Ich ermutige alle Bürger, sich gegen Covid19 impfen zu lassen. Je mehr Menschen geimpft werden, desto schneller können wir die Pandemie überwinden und den Weg zurück zum normalen Leben finden. „
Vorbereitung von Impfzentren
Die DRK plant Öffnungszeiten von zehn Stunden unter der Woche und acht Stunden am Wochenende. Ein Impfzentrum wird mit mindestens zwei Impflinien ausgestattet. Die größten Objekte können jedoch nach Bedarf auf bis zu zehn solcher Routen erweitert werden. Pro Tag können bis zu 13.000 Bürger geimpft werden. Die dahinter stehende Logistik wird ebenfalls vorbereitet. Zusammen mit dem Verband der gesetzlichen Krankenversicherungsärzte stellt die DRK das Personal in den Impfzentren zur Verfügung. Der Standort und die Zugänglichkeit der Impfzentren werden rechtzeitig vor Beginn der Impfung bekannt gegeben. Dies beginnt ungefähr eine Woche nach Abgabe der ersten Impfdosen. Während dieser Zeit wird das medizinische Personal der Krankenhäuser zunächst geimpft. Die Mitarbeiter der Impfzentren haben auch die Möglichkeit, sich vor dem offiziellen Start impfen zu lassen.
Die vom Freistaat beworbene Beschaffung von 1,2 Millionen Spritzen und Nadeln läuft bereits. Die ersten Lieferungen sind bereits eingetroffen und auf Lager. Aus Sicherheitsgründen sind die genauen Standorte der Impfzentren noch nicht vollständig veröffentlicht. Gleiches gilt für das Zentrallager, das der Bundesregierung zur Abgabe des Impfstoffs gemeldet wurde. Dies ist für die Lagerung von Arzneimitteln zugelassen und erfüllt alle Anforderungen für eine ordnungsgemäße Lagerung. Die Impfstoffe, für die die Bundesregierung zuständig ist, werden in Teilchargen geliefert. Die verfügbaren Mengen an Impfstoffdosen werden entsprechend dem Bevölkerungsanteil auf die Länder verteilt. Nach der Zulassung eines Impfstoffs kann von einer begrenzten Anzahl verfügbarer Impfstoffdosen ausgegangen werden. Dies wird weiterhin produziert und kontinuierlich geliefert.
Impfungen priorisieren
Bei der Priorisierung folgt Sachsen dem Beschluss der Konferenz der Gesundheitsminister, wonach die Empfehlung der Ständigen Impfkommission für die vorrangig zu impfenden Personengruppen von allen Bundesländern und von der Bundesregierung als einheitliche Regelung anzuwenden ist . Die Ständige Impfkommission hat zusammen mit der Leopoldina und dem Deutschen Ethikrat eine Liste der vorrangig zu impfenden Personen erstellt. Das Dokument befindet sich in der Entwurfsphase und wird diese Woche fertiggestellt. Dies bedeutet insbesondere, dass diejenigen geimpft werden sollten, die das höchste Risiko für Tod und schwere Krankheit haben. Risikofaktoren wie Alter und frühere Krankheiten spielen eine entscheidende Rolle. Diejenigen, die sich um Coronavirus-Patienten kümmern und sich einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen, beispielsweise Mitarbeiter stationärer oder ambulanter medizinischer Einrichtungen sowie der Altenpflege, haben weiterhin Vorrang.
Die Patientensicherheit ist von größter Bedeutung. Aus diesem Grund darf die Impfung nur unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden. Dies stellt sicher, dass mögliche Nebenwirkungen wie allergische Reaktionen schnell behoben werden können. Der Verband der gesetzlichen Krankenversicherungsärzte in Sachsen und die Gesundheitsbehörden sind beteiligt. Wie viele Ärzte und medizinisches Personal für die Durchführung der Impfungen erforderlich sind, kann erst berechnet werden, wenn der Freistaat Sachsen weiß, wann der Impfstoff abgegeben wird.
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