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Ostsee Umweltzerstörung: Klage gegen LNG-Terminal vor Rügen abgewiesen

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in getrennten Verfahren die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen die Genehmigung der Anbindungspipeline für das LNG-Terminal vor Rügen zurückgewiesen. Die beiden Organisationen hatten geklagt, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde und sie massive Natur- und Umweltschäden befürchten.

Die DUH und der NABU kritisieren scharf die Natur- und Umweltzerstörung, die mit dem Bau und Betrieb der Anbindungspipeline verbunden ist. Wertvolle Riffe werden unwiederbringlich zerstört, Laichgebiete des Herings und Vogelrastgebiete erheblich gestört, und die langfristigen Auswirkungen des Terminals bleiben unberücksichtigt. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht die Klagen abgewiesen hat, prüfen die DUH und der NABU weitere rechtliche Schritte gegen das unnötige LNG-Terminal auf Rügen.

Das Gericht entschied, dass das Bergamt Stralsund aufgrund einer drohenden Gasmangellage und unter Berufung auf das LNG-Beschleunigungsgesetz auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten durfte. Die DUH bezeichnet das Gesetz als Klimakrisenbeschleunigungsgesetz, da es fossile und klimaschädliche Projekte ermöglicht, die ansonsten nicht realisierbar wären.

Es ist besorgniserregend, dass der Bau des Terminals und der Anbindungspipeline massive Schäden für das Ökosystem der Ostsee verursachen könnte. Die Zerstörung von Riffen, die als Kinderstube und Laichhabitat für die Meeresbewohner dienen, ist besonders alarmierend. Die DUH und der NABU planen, nun gegen die Genehmigung des gesamten Terminals im Hafen von Mukran vorzugehen und alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.

In der folgenden Tabelle sind einige Fakten zu den Auswirkungen des LNG-Terminals und der Anbindungspipeline auf das Ökosystem der Ostsee dargestellt:

Auswirkungen Beschreibung
Zerstörung von Riffen Riffe dienen als Kinderstube und Nahrungs- und Laichhabitat
Störung von Laichgebieten Hering-Laichgebiete könnten erheblich gestört werden
Gefahr für Vogelrastgebiete Wichtige Vogelrastgebiete könnten beeinträchtigt werden
Fossile Abhängigkeit bis 2043 Das Projekt zementiert die fossile Abhängigkeit

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird von Umweltschützern kritisiert, da sie befürchten, dass die Umweltschäden durch das LNG-Terminal und die Anbindungspipeline nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte die DUH und der NABU unternehmen werden, um gegen das Projekt vorzugehen und das Ökosystem der Ostsee zu schützen.



Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. / ots

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