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Muss ich jetzt ins Home Office?

Berlin. Nach der Entscheidung des Bundeslandes für eine verbindlichere Regelung des Innenministeriums hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch eine entsprechende Verordnung unterzeichnet. Mehr Home Office sollte zu weniger Kontakten in Büros und im öffentlichen Nahverkehr führen. Die Arbeitgeber sollten dafür stärker verantwortlich gemacht werden. Fragen und Antworten zur Verordnung:

Was ist das Ziel der Bundesregierung mit den neuen Regeln für Arbeitssicherheit und Home Office?

Angesichts der hohen Zahl von Koronainfektionen im Land will die Bundesregierung die Kontakte bei der Arbeit reduzieren – und den Schutz dort verbessern, wo sie stattfinden. Ähnlich wie bei Schulentscheidungen spielt die Angst vor einem erhöhten Infektionsrisiko durch Virusmutationen eine Rolle. Gleichzeitig geht es darum, den Betrieb nicht vollständig zu schließen, sondern den Betrieb aufrechtzuerhalten, um den durch die Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schaden nicht weiter zu erhöhen.

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Was genau enthält die Verordnung des Arbeitsministers zum Thema Innenministerium?

„Bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Möglichkeit bieten, diese Tätigkeiten bei sich zu Hause auszuführen, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe vorliegen“, heißt es im Text der Verordnung.

Das heißt: Jeder, der im Home Office arbeiten kann, sollte dies auch bei der Pandemie tun dürfen. Dies gilt sicherlich nicht für den Industriearbeiter, der etwas in der Halle montieren muss. Aber für viele, die im Büro in derselben Firma arbeiten, ja. „Wo immer möglich, sollten wir die Möglichkeiten und das Potenzial des Innenministeriums jetzt nutzen, um einen Beitrag zur Bekämpfung der Koronapandemie zu leisten“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Was ist, wenn der Arbeitgeber kein Home Office anbieten möchte – auch wenn der Arbeitnehmer dies für operativ möglich hält?

Heil empfiehlt, zuerst mit dem Arbeitgeber zu sprechen. In diesem Fall ist es ratsam, sich an den Betriebsrat zu wenden. Die Gesundheits- und Sicherheitsbehörden der Bundesländer sind für die Überprüfung der Vorschriften verantwortlich.

Zwingt die Verordnung die Mitarbeiter, zum Home Office zu wechseln?

Nein. Es stärkt die Position derer, die in der Pandemie von zu Hause aus arbeiten wollen – und für die der Arbeitgeber bisher ihre Ablehnung signalisiert hat. Die Bundesregierung appelliert auch ausdrücklich an die Menschen, diese Gelegenheit jetzt zu nutzen.

Dies, so die Regierung, werde nicht nur die Anzahl der Kontakte in den Fabriken verringern. Die Busse und Züge sind dann auch leerer. Aus diesem Grund hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch die Arbeitgeber aufgefordert, denjenigen, die zur Arbeit kommen müssen, gestaffelte Arbeitszeiten zu ermöglichen.

Wann tritt die neue Verordnung in Kraft?

Wahrscheinlich nächsten Mittwoch. Es ist dann bis zum 15. März gültig.

Was gilt für die Arbeitssicherheit für diejenigen, die in das Unternehmen kommen?

Bei der Pandemie gilt bereits Folgendes: Am Arbeitsplatz sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt auch in Kantinen und Pausenräumen. Arbeitgeber müssen Flüssigseifen- und Handtuchspender in sanitären Einrichtungen bereitstellen. Regelmäßige Belüftung ist obligatorisch.

Was ist jetzt noch gültig?

Zusätzlich zur neuen Home-Office-Verordnung gelten bis zum 15. März strengere Arbeitsschutzbestimmungen. Konkret bedeutet dies: Wenn Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden müssen, müssen pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen . Die Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken bereitstellen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.

Behebt die Verordnung auch den Streit in der Bundesregierung über das Recht, von zu Hause aus zu arbeiten, oder zumindest neue Regeln für das mobile Arbeiten?

Nein, es geht wirklich nur um eine Übergangsregelung für den Kampf gegen die Pandemie. Der politische Streit um ein allgemeines Recht auf Arbeit von zu Hause aus geht weiter.

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