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Kinderrechte im Grundgesetz: Die FDP macht einen eigenen Vorschlag

Berlin. Im Kampf um die ausdrückliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz macht die FDP-Fraktion nun einen eigenen Vorschlag. Das Wohl des Kindes sollte bei Regierungsentscheidungen, die sich direkt auf Kinder auswirken, „besonders berücksichtigt“ werden, erklärten die beiden Fraktionsvorsitzenden Katja Suding und Stephan Thomae am Montag in Berlin. „Dies würde nicht automatisch bedeuten, dass das Wohl des Kindes immer entscheidend ist, aber es würde mehr Gewicht erhalten“, schreiben die beiden Politiker in einem Brief an den Vizepräsidenten der Fraktion der Union, Thorsten Frei (CDU).

Im Januar verabschiedete das Kabinett einen zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Reformvorschlag, wonach das Wohl des Kindes „angemessen“ berücksichtigt werden sollte. Die Regierungsfraktionen sind jedoch auf Stimmen der Opposition angewiesen, da für eine Änderung des Grundgesetzes Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat erforderlich sind.

Laut den FDP-Politikern würde ihr Vorschlag die Interessen von Kindern besser schützen als der Regierungsentwurf. „Der Staat muss immer angemessen handeln“, sagte Thomae. Kinder konnten beispielsweise keinen Anwalt in Gerichtsverfahren einstellen. Die vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes könnte jedoch die Grundlage für Gesetzesänderungen schaffen, die beispielsweise die Position von Kindern in Gerichtsverfahren stärken würden. Grundsätzlich sieht die FDP eine Grundlage für Gespräche mit den Koalitionsfraktionen, da sie die Hauptverantwortung der Eltern für ihre Kinder nicht in Frage stellen.

Die FDP will die Rechte der Kinder mit weiteren Änderungen des Grundgesetzes verknüpfen

Die FDP möchte die ausdrückliche Definition der Kinderrechte im Grundgesetz mit anderen Anliegen verbinden. Ihre Gruppe hat hier einen „Hebel“, um noch mehr zu erreichen, sagte Suding. Unter anderem kollidieren die Freien Demokraten mit dem Begriff „uneheliche Kinder“ im Grundgesetz, der laut Thomae als abfällig empfunden werden könnte. Darüber hinaus muss das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 durch das Merkmal „sexuelle Identität“ ergänzt werden, für das es bereits einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zwischen der FDP, den Grünen und der Linken gibt. Schließlich besteht die FDP darauf, die geplante Änderung der Verfassung in Angriff zu nehmen, um den Begriff „Rasse“ aus der Verfassung zu streichen.

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