Jugend Familie und Soziales

Keine elterlichen Beiträge für zu Hause betreute Kinder – Stadt Leipzig

Dies gilt für Kindertagesstätten, außerschulische Kindertagesstätten und Kindertagesstätten, die im Bedarfsplan der Stadt Leipzig enthalten sind. Die Erstattung gilt für den Zeitraum der sächsischen Koronaschutzverordnung vom 14. Dezember 2020 bis zum 5. Februar 2021. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Eltern im genannten Zeitraum keine Notfallversorgung in Anspruch genommen haben.

Keine Lastschriften

Für die kommunalen Einrichtungen werden für den Monat Januar 2021 keine Lastschriften von der Stadtkasse ausgestellt. Eltern, die Daueraufträge erteilt haben oder die Kaution selbst hinterlegen, werden gebeten, die Zahlung für den Monat Januar einzustellen oder nicht zu leisten. Wenn eine Zahlung trotzdem erfolgt, wird sie in den Folgemonaten mit Ansprüchen verrechnet. Bereits für den Monat Dezember 2020 gezahlte Elternbeiträge werden in den folgenden Monaten halbiert. Die Kosten für die im oben genannten Zeitraum genutzten Rettungsdienste werden gesondert berechnet.

Das Beste: Verwenden Sie das SEPA-Lastschriftmandat

Die Stadtkasse empfiehlt die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für regelmäßige Zahlungen. Dies bedeutet, dass die Abholung immer pünktlich ist, wenn der Anspruch fällig ist. In der aktuellen Situation wird der Feed automatisch angehalten. Die damit verbundenen Vorteile wären: keine Terminüberwachung, keine Verzögerung und die Einsparung des Aufwands für eine Übertragung oder deren Aussetzung. Das Formular kann bei der Stadtkasse angefordert oder direkt hier heruntergeladen werden: SEPA-Lastschriftmandat (PDF 0,93 MB)

Unabhängige Institutionen

Eltern, deren Kinder in privaten Einrichtungen betreut werden, werden gebeten, sich direkt an die für das weitere Verfahren zuständige Einrichtung zu wenden.

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