betreute

  • Jugend Familie und Soziales

    Keine elterlichen Beiträge für zu Hause betreute Kinder – Stadt Leipzig

    Dies gilt für Kindertagesstätten, außerschulische Kindertagesstätten und Kindertagesstätten, die im Bedarfsplan der Stadt Leipzig enthalten sind. Die Erstattung gilt für den Zeitraum der sächsischen Koronaschutzverordnung vom 14. Dezember 2020 bis zum 5. Februar 2021. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Eltern im genannten Zeitraum keine Notfallversorgung in Anspruch genommen haben. Keine…

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