Gewerbegebiet an Brandenburger Straße soll ausgebaut werden
Um das bereits bestehende Gewerbegebiet östlich der Brandenburger Straße geordnet weiter zu entwickeln, soll jetzt ein Bebauungsplan für das Areal zwischen Hermann-Liebmann-Straße, Rosa-Luxemburg-Straße und den Bahnanlagen aufgestellt werden. Den entsprechenden Beschluss hat Oberbürgermeister Burkhard Jung auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg auf den Weg gebracht, der Stadtrat entscheidet abschließend darüber.
Die ehemaligen Bahnflächen im Zentrum-Ost werden bereits in Teilen an private Gewerbetreibende vermietet – Baudienstleister, Kfz-Betriebe, Speditionen aber auch freie Berufe haben sich sukzessive angesiedelt, Leerstand gibt es kaum. Eine Gesamtentwicklung des 21 Hektar großen Areals ist jedoch nur möglich, wenn es von Bahnbetriebszwecken freigestellt wird. Trotz großflächiger Stilllegung ist dieser Prozess für das Gesamtgebiet noch nicht abgeschlossen
Nachhaltige Nutzungsperspektiven
Die vorhandenen baulichen Strukturen, überwiegend Lager- und Speichergebäude, sind von geringem architektonischen Wert. Der neue Bebauungsplan Nr. 473 „Quartier östlich der Brandenburger Straße“ soll dafür sorgen, dass das Gewerbegebiet auch in Zukunft Bestand hat und eine nachhaltige Nutzungsperspektive erhält. Berücksichtigt wird neben den bestehenden Gewerben auch, ob sich Nutzungen im Dienstleistungssektor anbieten. Vorgesehen ist, dass das zentral gelegene Quartier möglichst nachhaltig mobil erschlossen wird – dafür werden neue Fuß- und Radwege sowie attraktive Grün- und Freiräume geschaffen. Damit das Stadtquartier umweltfreundlich entwickelt und besser an den Klimawandel angepasst wird, soll zudem die nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung gefördert und die Versorgung auf erneuerbare Energieträger ausgerichtet werden. Dafür müssen entsprechende Konzepte entwickelt werden. Geprüft wird auch, wie eine Anbindung des Areals an den Parkbogen Ost – das grüne Aktivband entlang früherer Bahnflächen – gelingen kann.
Regelungen für Vergnügungsstätten
Um negative Auswirkungen auf die Wohnbebauung in der Rosa-Luxemburg-Straße auszuschließen, sollen im Zuge des Planverfahrens Regelungen für so genannte Vergnügungsstätten wie Club- und Partylocations, Bordelle und Wettbüros in dem Bereich getroffen werden. Geprüft werden soll auch, ob auf der nördlichen Seite der Rosa-Luxemburg-Straße Wohnnutzung zulässig ist und ob der Standort für eine Schule, Kita oder eine andere Gemeinbedarfseinrichtung in Frage kommt. Eine Machbarkeitsstudie für den Gesamtbereich und die Verknüpfung mit dem Wege- und Freiraumsystem der Stadt ist ebenfalls vorgesehen.