Rechtsmittel:
Sie können dieser Entscheidung innerhalb eines Monats nach ihrer schriftlichen Bekanntgabe oder zur Eintragung bei der Stadt Leipzig in 04109 Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, Sitzadresse (Besucheradresse: Stadtkasse, Abteilung Amt für die Verordnung) widersprechen Einspruch gegen offene Eigentumsfragen / Rechtsvertretung, Themenbereich Rechtsvertretung, Otto-Schill-Straße 2 – Eingang über das Bürgeramt) kann eingelegt werden. Der Einspruch kann auch in qualifizierter elektronischer Form gemäß Treuhandgesetz unter Rechts.vertretung@leipzig.de oder mittels einer vom Absender bestätigten E-Mail unter info@leipzig.de-mail.de eingereicht werden.
Betroffene können die Ernennungsbescheinigung bei der vorgenannten Behörde, Otto-Schill-Straße 2, 04109 Leipzig (Einreise über die Bürgerregistrierungsstelle) einsehen, Informationen anfordern und ihre Rechte unter Berücksichtigung der oben genannten Rechtsmittel geltend machen. Bitte beachten Sie bei der Einreichung eines Widerspruchs gegen das Protokoll und zur Einsichtnahme / Information folgende Angaben: Besuche der Stadtkasse sind bis auf Weiteres erst nach Terminvereinbarung unter 0341 123-3249 möglich.