Bürgerservice & Verwaltung

Entfernung von abgelaufenen Reihengrabstätten auf kommunalen Friedhöfen

Neue Regelungen zu Reihengrabstätten auf kommunalen Friedhöfen ab 2025

Die Stadt Leipzig hat kürzlich neue Richtlinien für die Verwaltung von Reihengrabstätten auf kommunalen Friedhöfen veröffentlicht. Ab dem 1. Februar 2025 werden alle Grabstätten, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist, eingeebnet und beräumt.

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, informiert darüber, dass die Gruppen der jeweiligen Abteilungen auf den Friedhöfen gekündigt werden. Betroffen sind unter anderem die Reihengräber XIX. Gruppe 3 auf dem Südfriedhof. Anträge auf Freigabe von Grabmalen zur Beräumung der Grabstätten können bis zum 30. Oktober 2024 bei der Stadt Leipzig, Abteilung Friedhöfe, eingereicht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass vorhandene Grabsteine und Grabausstattungen bis zum 31. Dezember 2024 entfernt werden müssen. Nach diesem Datum gehen sie ohne Entschädigung in den Besitz der Stadt Leipzig über. Sollten Grabstätten von der Friedhofsverwaltung beräumt werden, sind die Kosten hierfür gemäß Paragraph 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung von den bisherigen Verfügungsberechtigten zu tragen.

Die Änderungen in Bezug auf die Kündigung von Reihengrabstätten haben Auswirkungen auf die verwalteten Friedhöfe und die entsprechenden Grabstätten. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die neuen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls erforderliche Schritte zur Anpassung der Grabstätten einzuleiten.

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