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Ehemalige Halberg Guss Gießerei: Sperrzone erforderlich für Schornsteinsprengung

Allgemeinverfügung: Sperrzone rund um Schornsteinsprengung auf dem Gelände der ehemaligen Halberg Guss Gießerei notwendig

Am 24. November 2023 ist für voraussichtlich zwischen 0:30 und 1 Uhr die Abbruchsprengung des circa 150 Meter hohen Stahlbetonschornsteines auf dem Gelände der ehemaligen Halberg Guss Gießerei geplant.

Sperrzone erforderlich

Zur Absicherung muss am 23. November 2023 ab 22 Uhr eine Sperrzone eingerichtet werden. Der Zeitrahmen der Sprengung ist aufgrund der Nähe zur stark frequentierten Bahnstrecke nicht anders möglich, da ansonsten mit weiträumigen Zugverspätungen zu rechnen wäre.

Regelungen für den Sperrzonen-Bereich

Mit Einrichtung der Sperrzone zwischen der Merseburger Straße und dem Leipziger Stadtteil Böhlitz-Ehrenberg müssen alle Personen diese verlassen haben und dürfen den Bereich bis zur Aufhebung auch nicht wieder betreten. Ausgenommen sind jedoch die Mitarbeiter der an der Sprengung beteiligten Spreng- und Baufirma sowie die Einsatzkräfte der Stadt Leipzig, des Polizeivollzugsdienstes und der Rettungsdienste. Die Aufhebung der Sperrzone erfolgt nach Abschluss der Sprengung und Freigabe durch die Einsatzleitung. Ein genauer Zeitpunkt kann im Vorfeld jedoch nicht genannt werden.

Grundlage der Sperrzone

Grundlage für die Einrichtung der Sperrzone ist die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig anlässlich der Abbruchsprengung eines Schornsteines im Bereich der Gutenbergstraße 8 A in 04178 Leipzig am 24. November 2023 vom 12. Oktober 2023, welche im Elektronischen Amtsblatt 19/2023 vom 14. Oktober 2023 bekanntgemacht wurde.


Bildbeschreibung: Luftbild mit markierter Fläche der Sperrzone der Schornsteinsprengung Halberg Guss Gelände
Bildquelle: © Stadt Leipzig / Amt für Geoinformationen und Bodenordnung


Hier finden Sie das Dokument der Allgemeinverfügung im Elektronischen Amtsblatt 19/2023 vom 14.10.2023: pdf zum Download (9 MB).

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