Allgemein

Der Prozess gegen Franco A. wegen des Verdachts auf Terrorismus beginnt am 18. Mai

Frankfurt / Main. Der Fall des ehemaligen Bundeswehrleutnants Franco A., der unter dem Verdacht des Terrorismus steht, wird ab Mai vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt verhandelt. Die Hauptverhandlung wird am 18. Mai beginnen, teilte das OLG am Dienstag mit.

Franco A. wird beschuldigt, eine schwere, für den Staat gefährliche Gewalttat vorbereitet zu haben. Er soll Waffen für angebliche rechtsextremistische Motivation beschafft haben, um Angriffe auf den damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD), die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne) und die Vorsitzende des Amadeu Antonio durchzuführen Stiftung, Anetta Kahane. Der Anklageschrift zufolge gab er sich als Syrer aus, um Flüchtlinge zu verdächtigen.

Der 32-Jährige befindet sich nicht in Haft, weshalb das Verfahren nicht beschleunigt vor Gericht gebracht wird. Der Start war ursprünglich für 2020 geplant, der Prozess wurde jedoch aufgrund der hohen Belastung des Gerichts verschoben. Bisher sind neun weitere Verhandlungen bis Ende Juni geplant.

Die Vorsitzende der Amadeu Antonio Foundation, Anetta Kahane, hofft, dass der Prozess gegen den deutschen Militäroffizier Franco A. Informationen über rechtsextremistische Strukturen in den Streitkräften und der Polizei liefern wird. Sie sagte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Der Prozess soll Aufschluss darüber geben, wie rechtsextremistische Strukturen in den gesamten bewaffneten Apparat der Bundesrepublik eindringen konnten – also in die Bundeswehr und die Polizei sowie in Spezialeinheiten wie die KSK. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass dies vor dem Oberlandesgericht gelingen kann. Die Tatsache, dass Franco A. mit der Vorbereitung einer schwerwiegenden staatlich bedrohlichen Gewalttat beauftragt ist, gibt Anlass zur Hoffnung. „“

Es wurde nachgewiesen, dass A. die Umgebung und die Tiefgarage der Amadeu Antonio Foundation ausspioniert hat. Kahane sagte gegenüber dem RND: „Der Prozess sollte auch eine Gelegenheit sein, über die sehr unterschiedliche Sicherheitslage von Politikern und NGO-Mitarbeitern zu sprechen. Als Franco A., der mich offenbar ermorden wollte, aus der Haft entlassen wurde und nach Berlin fuhr, informierte mich die Polizei nicht einmal. „“

Das OLG hatte das Verfahren zunächst dem Landgericht Darmstadt übergeben, da es keinen ausreichenden Verdacht sah, dass eine schwerwiegende, für den Staat gefährliche Gewalttat begangen worden war. Auf eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft hin hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Entscheidung aufgehoben, weshalb sie jetzt vor dem OLG verhandelt wird.

Inspiriert vom LVZ Newsticker -> Zum kompletten Artikel

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"