Freizeit Kultur und Tourismus

„Anpassung der Friedhofsgebühren ab 2024 notwendig“

Die Verwaltungsspitze von Leipzig plant, die Gebühren für die Nutzung der sieben städtischen Friedhöfe im Jahr 2024 anzupassen. Diese Maßnahme ist notwendig, um auf veränderte Sach- und Personalkostensituationen zu reagieren, nachdem die Gebühren seit über sieben Jahren stabil geblieben sind.

Laut Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal sollen weiterhin vielfältige Bestattungs- und Grabarten zu akzeptablen Preisen angeboten werden, um den Bedarf der Bevölkerung zu decken. Ein Urnenreihengrab ohne Pflege soll künftig 208 Euro statt bisher 189 Euro kosten, während mit Pflege die Gebühr von 335 Euro auf 349 Euro steigt. Die Kosten für ein Erdreihengrab werden von 401 Euro auf 415 Euro erhöht, mit Pflege von 792 auf 837 Euro. Die genauen Gebühren werden nach der Beschlussfassung im Leipziger Amtsblatt veröffentlicht und treten zum Monatsersten nach der Bekanntgabe in Kraft.

Die kommunalen Friedhöfe in Leipzig dienen nicht nur der Bestattungspflicht gemäß des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen, sondern auch als öffentliche Park- und Grünanlagen zur Erholung der Bürger und sogar als touristische Attraktionen, wie der Südfriedhof.

Infolge eines Anstiegs der Personalkosten um 18 Prozent und der Sachkosten um 43 Prozent wurden einheitliche Gebühren kalkuliert. Zusätzlich werden durch den Beschluss der Friedhofsgebührensatzung Mittel in Höhe von 112.000 Euro für den Grünwert der kommunalen Friedhöfe freigegeben.

Tabelle:

GrabartOhne Pflege (neu)Mit Pflege (neu)Ohne Pflege (alt)Mit Pflege (alt)
Urnenreihengrab208 Euro349 Euro189 Euro335 Euro
Erdreihengrab415 Euro837 Euro401 Euro792 Euro

Die Anpassung der Friedhofsgebühren ist eine notwendige Maßnahme, um die finanzielle Stabilität der städtischen Friedhöfe sicherzustellen und weiterhin einen angemessenen Service für die Bürger von Leipzig zu gewährleisten.



Quelle: www.leipzig.de

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