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Alleinstehende können jetzt Anträge stellen

Berlin. Sie haben lange gewartet, jetzt können Selbstständige endlich finanzielle Unterstützung beantragen. Wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums am Dienstag bekannt gab, erhalten Selbstständige mit nur geringen Betriebskosten einen einmaligen Zuschuss von maximal 7500 Euro mit einer „Wiederanlaufhilfe“ – für den Zeitraum vom 1. Januar bis Juni 30, 2021 Wirtschaftstätigkeit erlitt in dieser Zeit Verluste durch Corona.

Der erste Antrag in Höhe von 4.950 Euro wurde Berichten zufolge am Dienstagmorgen von einem Berliner Einzelhändler gestellt, der Kunstgegenstände verkauft. Der zweite Antrag in Höhe von 4237 Euro wurde von einem Fotografen aus Nordrhein-Westfalen gestellt.

Ich habe lange auf Versorgungsunternehmen gewartet

Bewerbungen für Selbstständige, die als Partnerschaften oder Unternehmen organisiert sind, sollten, wie gesagt, in Kürze beginnen. Die Wiederanlaufhilfe beträgt in der Regel 25 Prozent des Jahresumsatzes im Jahr 2019. Schauspieler und andere Künstler, die nur kurzfristige Verpflichtungen und kurzfristige Verträge haben, können sich dafür bewerben. Nach früheren Ankündigungen des Bundesministeriums der Finanzen sollte die Wiederanlaufhilfe nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden.

Die Bedürftigen müssen wahrscheinlich nicht zu lange auf Zahlungen warten. Weil das Wirtschaftsministerium zunächst auf eine eingehende Prüfung des Antrags verzichtete. Stattdessen sollte das Geld als Vorauszahlung ausgezahlt werden, sobald die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. Ab Juli werden die tatsächlichen Verkäufe erfasst und bis Dezember eine endgültige Rechnung erstellt.

Die Wiederanlaufhilfe ist Teil der Corona-Finanzhilfe der Bundesregierung. Die Überbrückungshilfe III ist das zentrale Instrument für Unternehmen. Wirtschaftsverbände hatten massiv kritisiert, dass die Beihilfe zu langsam ausgezahlt werde. Deshalb hat sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag mit vielen Verbänden zu einem „Wirtschaftsgipfel“ getroffen.

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