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AfD-Politiker Jens Maier muss in vorzeitigen Ruhestand entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe

Der AfD-Politiker Jens Maier muss in vorzeitigen Ruhestand

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier nicht mehr als Richter arbeiten darf. Der 61-Jährige hatte gegen ein Urteil des Leipziger Dienstgerichts Revision eingelegt, doch der BGH wies diese zurück. Das Dienstgericht hatte im vergangenen Dezember die Versetzung von Maier als rechtens erachtet. Begründet wurde diese Entscheidung mit rassistischen und abwertenden Äußerungen des Politikers, unter anderem in sozialen Medien. Der BGH befand, dass das Urteil keine Rechtsfehler aufweist (Az.: RiZ (R) 1/23).

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Gerichtshof bestätigte die Versetzung von Jens Maier in den vorzeitigen Ruhestand und wies dessen Revision zurück. Das Urteil des Dienstgerichts Leipzig bleibt somit bestehen. Das Dienstgericht hatte zuvor Maier aufgrund seiner rassistischen und abwertenden Äußerungen in sozialen Medien für nicht mehr tragbar gehalten und die Versetzung für zulässig erklärt. Der BGH stimmte dem Dienstgericht zu und urteilte, dass das Urteil rechtens ist und keine Rechtsfehler enthält.

Die Hintergründe der Entscheidung

Jens Maier, der ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD, war wegen seiner Äußerungen in den sozialen Medien und seiner rassistischen Kommentare in die Kritik geraten. Das Dienstgericht Leipzig hatte daraufhin seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand für zulässig erklärt. Maier legte gegen diese Entscheidung Revision ein, doch der BGH bestätigte nun das Urteil des Dienstgerichts.

Maier wird nicht mehr als Richter tätig sein

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nun klar, dass Jens Maier seine Arbeit als Richter beenden muss. Die Versetzung in den Ruhestand wird somit vollzogen. Die Äußerungen des Politikers in den sozialen Medien wurden als rassistisch und abwertend eingestuft, weshalb das Dienstgericht Leipzig seine Versetzung als gerechtfertigt erachtet hatte. Der BGH sieht hier ebenfalls keine Rechtsfehler und bestätigte das Urteil.

Quellen:

  • Uli Deck/dpa (Bildquelle)
  • dpa-infocom, dpa:231005-99-453241/2 (© dpa-infocom, dpa:231005-99-453241/2)

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