Die Problematik des Änderungsantrags zum Aktionsprogramm Radverkehr 2023/24 in Leipzig
Zum „Aktionsprogramm Radverkehr 2023/24“ der Stadt Leipzig hat die Fraktion Freibeuter einen Änderungsantrag vorgelegt. Dieser ist jedoch eigenartig und lässt einige Fragen offen. Obwohl die Intention des Antrags verständlich ist, löst er das zugrunde liegende Problem nicht. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe genauer.
Inhalt des Änderungsantrags
Der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter besagt, dass Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur, die die Fahrbahnbreite zwischen Radweg und Straßenbahnschienen so reduzieren, dass der Wirtschaftsverkehr die Straßenbahn nicht mehr ohne Behinderung passieren kann und somit keine Genehmigung zum Anhalten auf dem Radweg erteilt werden kann, im Einzelfall die Zustimmung des Stadtrats benötigen.
Was soll der Stadtrat entscheiden?
Ausgehend vom Antragstext soll die Mehrheit im Stadtrat darüber entscheiden, ob ein Radweg oder Radschutzstreifen gebaut bzw. markiert werden darf, der den Wirtschaftsverkehr, einschließlich der Belieferung von Geschäften, unmöglich macht.
Es gibt in dieser Situation nur zwei Optionen: Entweder der Wirtschaftsverkehr hält auf dem Radweg oder Gehweg an oder er blockiert die Straßenbahn. Letztere Option ist generell durch die Straßenverkehrsordnung (StVO § 12 (4)) verboten. Das Halten oder Parken auf Radwegen oder Schutzstreifen ist ebenfalls untersagt und wird mit Bußgeldern belegt.
Ausnahmegenehmigungen können ausschließlich von der Straßenverkehrsbehörde (StVO § 46) erteilt werden. Der Stadtrat kann also lediglich über die Einrichtung eines Radwegs oder Radschutzstreifens entscheiden. Dieser Umstand ist problematisch, da es von den aktuellen politischen Mehrheiten abhängt.
Offene Fragen und ungeklärte Zuständigkeiten
Grundsätzlich sollte man annehmen, dass bei der Einrichtung eines Radwegs oder Radschutzstreifens auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs berücksichtigt werden, insbesondere wenn sich Geschäfte, Gastronomie oder andere Gewerbeeinrichtungen entlang der Straße befinden. Die Sicherstellung der Belieferung ist eine ureigene Aufgabe der zuständigen Ämter der Stadtverwaltung und nicht des Stadtrats.
Die konkrete Umsetzung kann je nach Straße variieren. Mögliche Lösungsansätze sind die Schaffung von Ladezonen oder, wie von den Grünen vorgeschlagen, die Freihaltung der ersten Parkplätze in den Seitenstraßen für den Lieferverkehr. Bei letzterer Variante müssen jedoch auch der Zustand der Gehwege berücksichtigt werden, da viele davon für den Transport von Waren, z.B. mit Hubwagen, ungeeignet sind.
Natürlich müssen auch Regeln für Umzugsunternehmen erarbeitet werden, z.B. die Aufstellung eines Schrägaufzugs. Dies ist eine komplexe Aufgabe, die jedoch notwendig ist, um Konflikte zwischen dem Radverkehr und dem Wirtschaftsverkehr zu vermeiden.
Sinnvolle Lösungsansätze
Statt des vorliegenden Änderungsantrags wäre es sinnvoller, ein Konzept für die Belieferung durch den Wirtschaftsverkehr in Verbindung mit der Einrichtung eines Radwegs oder Radschutzstreifens zu erarbeiten. Erst dann würde ein Stadtratsbeschluss über einzelne Maßnahmen Sinn ergeben – obwohl wahrscheinlich ein solcher Antrag dann nicht mehr nötig wäre. Die Klärung offener Fragen sollte in den zuständigen Fachausschüssen erfolgen.
Dieser Artikel zeigt, dass der aktuelle Änderungsantrag zum Aktionsprogramm Radverkehr 2023/24 in Leipzig einige Schwachstellen aufweist. Das Problem der Belieferung des Wirtschaftsverkehrs sollte von den zuständigen städtischen Ämtern gelöst werden, um eine konfliktfreie Koexistenz zwischen dem Radverkehr und dem Wirtschaftsverkehr zu ermöglichen.