Dies bedeutet, dass alle Grundschulen in der Stadt Leipzig wieder normal und eingeschränkt betrieben werden können. Es gilt das Prinzip fester Gruppen und Klassen.
Für Kindertagesstätten gibt es keine Änderungen. Kinderkrippen und Kindergärten, einschließlich sonderpädagogischer Kindertagesstätten, sind bereits in begrenztem Umfang regelmäßig mit festen Gruppen und Betreuern in Betrieb. Gleiches gilt für die außerschulischen Pflegezentren. In den Kindertagesstätten kann nun wieder ein regelmäßiger Betrieb stattfinden.
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