Antrag auf „Hilfe zur Pflege“
Kostenpflichtig: Enorme Pflegekosten – Wann das Sozialamt zahlt und was mit dem eigenen Vermögen passiert
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Immer Menschen beantragen „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt. Dabei ist einiges zu beachten. Zum Beispiel muss eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden.
© Quelle: Marijan Murat/dpa
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Leipzig. Wer das Sozialamt aufsucht, weil er den Eigenanteil für die Pflegekosten nicht stemmen kann, muss wissen, was das für das eigene Vermögen bedeuten kann. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema – mit Hilfe der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) und des Sozialverbands VdK Sachsen.