Grundlage des Verbots nach § 15 Abs. 1 SächsVersG ist die Gefährdungsprognose des Polizeipräsidiums Leipzig sowie die Lagebeurteilung durch das Landesamt für Verfassungsschutz der Freistaat Sachsen und Recherchen der Versammlungsbehörde. Die Polizei habe „keine geeigneten polizeilichen Maßnahmen oder Mittel, um die zu erwartenden Taten verhindern zu können“.
Die drei Demonstrationen sollen laut Anmeldung um 16 Uhr im Lene-Voigt-Park, Augustusplatz und Karl-Heine-Straße als Sternmärsche beginnen und sich dann später im Bereich Kurt-Eisner-Straße und Ecke Karl vereinen -Liebknecht-Straße zu einer gemeinsamen Kundgebung in der Wolfgang-Heinze-Straße am Abend. Das Verbot wird damit begründet, dass nach den derzeit erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist und nach den vorliegenden Informationen nur Versammlungsverbote als geeignete Maßnahmen zur Verhinderung unfriedlicher Versammlungen angesehen werden.