Masern

  • Gesundheit

    Masernschutzgesetz: Nachweisfrist verlängert

    Das Masernschutzgesetz ist seit dem 1. März 2020 in Kraft. Es schreibt vor, dass nach dem 31. Dezember 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut oder beschäftigt werden, sowie Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen eine Masernimpfung nachweisen müssen. … .

  • Gesundheit

    Neue Impfberatung gegen Masern im Gesundheitsamt – Stadt Leipzig

    Das Impfpflicht gegen Masern gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind und in kommunalen Einrichtungen betreut oder beschäftigt werden, sowie für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen. Zu den Gemeinschaftseinrichtungen gehören Kindertagesstätten, Schulen und Heime. Zu den medizinischen Einrichtungen zählen beispielsweise Krankenhäuser, Arztpraxen und Rettungsdienste. Das…

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"