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- Gesundheit
Ab dem 1. April 2021 gilt die neue sächsische Koronaschutzverordnung – Stadt Leipzig
Die bisherigen Koronamaßnahmen werden weitgehend fortgesetzt oder erweitert. Grundsätze wie die Reduzierung des Kontakts oder die Empfehlung unnötiger Reisen, Einkäufe oder Besuche bleiben bestehen. Kontakte auf zwei Haushalte beschränkt Private Zusammenkünfte sind auf zwei Haushalte mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen beschränkt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht gezählt.…
- Allgemein
Ganz Griechenland gilt als Korona-Risikobereich
Urlaub auf den beliebten griechischen Inseln Rhodos, Kos und Kreta war lange Zeit ohne Quarantäne möglich – aber das ist jetzt vorbei. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Freitagnachmittag die Liste der internationalen Risikobereiche aktualisiert: Aufgrund der zunehmenden Zahl von Koronainfektionen hat die Bundesregierung erstmals ganz Griechenland als Koronarisikobereich eingestuft. Weniger…
- Allgemein
Bericht: Schalke 04 verlängert mit Sturmtalent Matthew Hoppe – Vertrag gilt auch im Falle eines Abstiegs
In der katastrophalen Saison des FC Schalke 04 war er wahrscheinlich der bisher größte Hoffnungsschimmer: Der einzige 19-jährige Matthew Hoppe war in den vergangenen Wochen die Garantie für die Tore von Schalke. Seit seinem Bundesliga-Debüt im November hat der junge Amerikaner in fünf Spielen bereits fünf Tore erzielt. Die Sorge…
- Allgemein
Das Einreiseverbot für Corona-Mutationsgebiete gilt ab Samstag – diese Länder sind betroffen
Berlin. Für Länder, in denen sich besonders ansteckende Varianten des Coronavirus stark verbreitet haben, gilt ab Samstag ein umfassendes Einreiseverbot in Deutschland. Am Freitag beschloss das Kabinett ein Transportverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schifffahrtsunternehmen bis zum 17. Februar, das jedoch zahlreiche Ausnahmen vorsieht, darunter für alle in Deutschland lebenden…
- Gesundheit
Ab dem 24. Oktober 2020 gilt die neue sächsische Koronaschutzverordnung – Stadt Leipzig
Hinweis: Ab dem 2. November 2020 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung Die Verpflichtung, in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen eine Mund- und Nasenabdeckung zu tragen, wurde in die Corona-Schutzverordnung aufgenommen. Es gibt auch eine Innovation in Bezug auf Hygienekonzepte. Zum ersten Mal muss eine Kontaktperson für die Einhaltung…