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Sterbehilfe: Abgeordnete legen Gesetzesentwurf vor

Berlin. Eine parteiübergreifende Gruppe von Vertretern im Bundestag hat neue Vorschriften zur Sterbehilfe vorangetrieben. „Ein Recht auf selbstbestimmten Tod muss nicht nur auf dem Papier bestehen“, sagte die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr am Freitag in Berlin, als ein Gesetzesentwurf vorgelegt wurde. Dies schließt auch die Bereitstellung des Zugangs zu geeigneten Arzneimitteln ein, die jedoch mit Schutzkonzepten flankiert werden sollten. Der Fokus liegt auf dem freien Willen des Einzelnen.

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Karlsruhe erklärt das Verbot der assistierten Sterbehilfe für verfassungswidrig

Das deutsche Verbot, Menschen, die sterben wollen, mit Medikamenten zu versorgen, um sich selbst zu töten, ist verfassungswidrig und nichtig. © Reuters

Die Richter hoben das Sterbehilfeverbot auf

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Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Anfang letzten Jahres hoben die Richter ein seit 2015 bestehendes Verbot der kommerziellen Sterbehilfe auf, weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmten Tod verletzte. „Business-weise“ hat nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung ausgelegt“. Das Urteil öffnet eine Tür für organisierte Angebote – aber auch mit der Möglichkeit einer Regulierung wie Beratungsverpflichtungen oder Wartezeiten.

Der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach betonte, dass dies staatlich organisierte Beratungsstellen als „Sicherheitsnetz“ einschließt, damit Selbstmordhilfe für psychisch Kranke keine Option sei. Nach seiner Ansicht sollten auch Minderjährige ausgeschlossen werden. Rechtssicherheit ist für alle Beteiligten erforderlich. Die linke Abgeordnete Petra Sitte sagte, es handele sich um einen öffentlich finanzierten Beratungsdienst, bei dem man nicht Mitglied einer Euthanasie-Vereinigung werden müsse.

Die Gruppe strebt eine offene Debatte über Sterbehilfe an

Die Fraktion möchte Unterstützung von anderen Abgeordneten einholen und strebt eine offene Debatte im Plenum sowie eine Einigung vor den Bundestagswahlen im Herbst an. Lauterbach sagte, dass es um eine Entscheidung des freien Gewissens für jeden Abgeordneten geht.

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