Freizeit Kultur und Tourismus

Schutz des Eisvogels: Das allgemeine Dekret tritt am 1. März 2021 in Kraft

Das Weiterfahren mit maschinell betriebenen Booten jeglicher Art ist strengstens untersagt. Kajaks und Kanus (muskelgetrieben) dürfen nur von 11.00 bis 13.00 Uhr, von 15.00 bis 18.00 Uhr und von 20.00 bis 22.00 Uhr auf dem Floßgraben fahren.

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