Mindestlohn-Prellerei im Landkreis Leipzig aufgedeckt
Das Hauptzollamt Dresden hat im vergangenen Jahr im Landkreis Leipzig insgesamt 98 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Grund dafür war, dass Unternehmen entweder den gesetzlichen Mindestlohn oder die branchenspezifischen Mindestlöhne nicht eingehalten, überhaupt nicht oder zu spät gezahlt haben. Infolgedessen wurden Verwarnungs- und Bußgelder in Höhe von rund 189.000 Euro verhängt, wie die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) berichtet.
Die IG BAU beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Im Vergleich dazu leitete das Hauptzollamt Dresden im Jahr 2021 im Landkreis Leipzig 92 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Betrugs und Tricksereien im Zusammenhang mit den Mindestlöhnen ein. Damals wurden Verwarnungs- und Bußgelder in Höhe von rund 204.000 Euro verhängt.
Gewerkschaft kritisiert zu geringe Kontrollen
Bernd Günther, Bezirksvorsitzender der IG BAU, erklärt: „Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält, gibt es insbesondere auf dem Bau immer wieder schwarze Schafe.“ Allein die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts habe im vergangenen Jahr 17 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen eingeleitet.
Günther ist der Meinung, dass dies nur die Spitze des Eisbergs sei und dass die tatsächlichen Zahlen noch viel höher sein dürften. Er kritisiert, dass die Anzahl der Mindestlohn-Kontrollen zu niedrig ist und das Risiko, erwischt zu werden, für Mindestlohnbetrüger zu gering ist. Günther fordert daher einen stärkeren Kontrolldruck und fordert, dass der Zoll im Landkreis Leipzig noch präsenter sein sollte. Dafür sei jedoch zusätzliches Personal für die FKS erforderlich.
Stetiger Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Laut dem Statistischen Bundesamt betrug er im Jahr 2019 9,19 Euro, im Jahr 2020 9,35 Euro und im Jahr 2021 9,60 Euro. 2022 wurde er auf 10,45 Euro erhöht und soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro ansteigen.
Quelle: LVZ