Rechtsanwalt erstattet Anzeige gegen Staatsanwältin wegen Anstiftung zur Freiheitsberaubung
Leipzig (Sachsen) – Der Colditz-Clan, bestehend aus Ralf N. (67) und seinen Söhnen Uwe (35) und Andreas (38), wird demnächst wegen Drogenhandels vor dem Landgericht Leipzig angeklagt. Bereits seit Ende März befinden sie sich in Untersuchungshaft. Doch nun hat ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Stephan Bonell, Anzeige gegen die ermittelnde Staatsanwältin aus Chemnitz erstattet. Der Vorwurf lautet auf Anstiftung zur Freiheitsberaubung.
Es begann alles Ende Juli, als Rechtsanwalt Bonell eine Anzeige gegen die Staatsanwältin erstattete. Der Grund dafür war ein Schreiben vom 15. Juni, in dem die Staatsanwältin an die ermittelnde Zollfahnderin aus Dresden schrieb: „Da wir bei Uwe N. nichts gefunden haben, ist es insbesondere aufgrund des Zeitablaufes wichtig, dass wir ihm einen konkreten Tatbeitrag nachweisen können. Bisher gibt es hierzu nur einzelne Anhaltspunkte aus der TKÜ (Telekommunikationsüberwachung, d. Red.).“
In dieser Nachricht äußerte die Staatsanwältin ebenfalls die Befürchtung, dass der bestehende Haftbefehl gegen Uwe N. außer Vollzug gesetzt werden könnte. Für Rechtsanwalt Bonell ist das Verhalten der Staatsanwältin nicht akzeptabel. Er betont: „Eine Staatsanwältin muss nicht nur belastende, sondern auch entlastende Beweise finden!“
Die Telefonate, die abgehört wurden, liefern der Staatsanwaltschaft Hinweise auf mögliche Straftaten. In den Gesprächen erwähnt Uwe N. unter anderem Begriffe wie „Felgen“ und „Strahlen“, die laut Staatsanwaltschaft Code-Wörter für Drogenpäckchen und das Strecken von Drogen darstellen. Rechtsanwalt Bonell hingegen argumentiert, dass es sich bei den in der Halle gefundenen Gegenständen wie Reifen, einer Sandstrahlmaschine, Felgen und Glasperlen zum Sandstrahlen tatsächlich um harmlose Werkzeuge handelt. Hätte die Staatsanwältin auch entlastende Beweise gefunden, so Bonell, wäre der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz äußerte sich zu den Vorwürfen gegen die Staatsanwältin: „Das aufgrund der Strafanzeige gegen die Staatsanwältin eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil offensichtlich keine hinreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat bestehen.“
Es bleibt abzuwarten, wie das Verfahren gegen den Colditz-Clan vor dem Landgericht Leipzig ausgehen wird und ob die Anzeige gegen die Staatsanwältin weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.